Ausgabe November 1996

Zum Streit um die Entgeltfortzahlung

Die Argumentation des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall (Auszüge)

Zur Auseinandersetzung um die Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall dokumentieren wir im folgenden Positionen der Tarifparteien Gesamtmetall und IG Metall. Einen Überblick liefert der Beitrag von Reinhard Bispinck in diesem Heft. D. Red.

Am 1. Oktober 1996 ist das neue Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall in Kraft getreten, Der Bundestag hatte am 13. September 1996 die gesetzlichen Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall geändert, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern. Die Löhne und Gehälter für Krankheitstage werden von bislang 100 auf 80 Prozent gesenkt. Wahlweise kann der Arbeitnehmer statt dessen für je fünf Krankentage einen Urlaubstag einsetzen. Die Verbände von Gesamtmetall haben den Mitgliedsunternehmen empfohlen, nach dieser Regelung zu verfahren. Die Tarifverträge in der Metall und Elektro-Industrie begründen keinen eigenen Anspruch, sondern sind nur deklaratorisch. Sie beziehen sich auf das Gesetz oder spiegeln den Inhalt des bisherigen Gesetzes wider. Die Reduzierung der Lohnfortzahlung stellt deshalb eine Anwendung der Tarifverträge dar.1. Eine Senkung der Lohnzusatzkosten ist wirtschaftlich überfällig Um zu wettbewerbsfähigen Kosten produzieren zu können und damit Arbeitsplätze zu sichern, müssen die Personalzusatzkosten unbedingt gesenkt werden. Sie liegen mit 21,65 DM pro Stunde in Deutschland weit höher als in anderen Ländern. Neben den Sozialbeiträgen ist insbesondere die Bezahlung aller Arten der Nicht-Arbeit (Krankheit, Urlaub, Freistellungen, Feiertage) ein wesentlicher Belastungsfaktor. In keinem anderen Land der Welt werden die Betriebe durch krankheitsbedingte Fehltage so hoch belastet wie in Deutschland. Dies summiert sich in der Wirtschaft auf 60 Milliarden Mark im Jahr. Mit der Reduzierung der Entgeltfortzahlung hat der Bundestag einen wichtigen Beitrag zum Abbau dieser Kosten geleistet, um den Verlust von Arbeitsplätzen zu stoppen.2. Zumutbare Belastung für Arbeitnehmer Nach dem Gesetz können sich die Arbeitnehmer für die Beibehaltung der 100-Prozent-Entgeltfortzahlung entscheiden und einen Urlaubstag für fünf Krankheitstage einsetzen. Die gesamte Debatte reduziert sich bei sachlicher Betrachtung damit auf die Frage, ob es zumutbar ist, angesichts von 30 Tagen Urlaub auf einige Urlaubstage zu verzichten. In der Metallund Elektro-Industrie liegt die durchschnittliche Erkrankungsdauer bei etwa zwei Wochen. Das bedeutet: Der gesamte Streit dreht sich um ganze zwei Urlaubstage, auf die ein Arbeitnehmer bei einer zweiwöchigen Krankheit verzichten müßte. Ihm verbleiben dann immer noch 28 Urlaubstage - womit sich selbst der erkrankte Mitarbeiter besser steht als sein (gesunder) Kollege im Ausland. Bei einer Krankheit, die über die vollen sechs Wochen andauert, muß der Arbeitnehmer auf maximal sechs Tage Urlaub verzichten. Selbst dann besitzt der Arbeitnehmer einen restlichen Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen - also mehr als der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen. [...]

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