Ausgabe März 1998

Chancengleichheit à la OECD

Das Investitionsschutzabkommen MAI

Bereits Ende der 80er Jahre hatten verschiedene Industrieländer versucht, in der achten Verhandlungsrunde des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, der Uruguay-Runde des GATT, über ein multilaterales Investitionsabkommen zu verhandeln. Als dies scheiterte, gab der OECD-Ministerrat 1991 eine Studie in Auftrag, um alternative Möglichkeiten zu entwickeln. Die Empfehlung der Studie war ein eigenes Investitionsabkommen, das auch für Nicht-OECD-Länder offen sein sollte. Daraufhin hatte die Europäische Kommission bei der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) vorgeschlagen, als deren Kernstück solle ein globaler Investitionsvertrag entwickelt werden. Vor allem die USA befürchteten jedoch, daß die Opposition der Entwicklungsländer in der WTO ein solches Abkommen „verwässern“ würde. Um einen Vertrag auf „hohem Niveau“ zu entwickeln, verhandelten zunächst die Mitgliedsstaaten der OECD einen Investitionsvertrag. Parallel dazu richtete die WTO eine Arbeitsgruppe „Handel und Investitionen“ zum selben Thema ein.

Nachdem sich das kanadische und englische Parlament bereits mit dem in der OECD unter Ausschluß der Öffentlichkeit ausgehandelten multilateralen Investitionsschutzabkommen (Multilateral Agreement on Investment MAI) befaßt haben, kritisiert der Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages die Informationspolitik der Bundesregierung.

März 1998

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