Die Verantwortung der deutschen Außenpolitik
„Ich möchte keinen Zweifel daran lassen, daß für mich das Gewaltmonopol der Vereinten Nationen und die Verantwortung des Sicherheitsrates für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit unverzichtbar für die Entwicklung einer Weltfriedensordnung sind“, so der noch nicht amtierende Bundeskanzler Gerhard Schröder in der 248. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 1998. Das Parlament stimmte – bei lediglich 62 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen – einer möglichen „deutsche(n) Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt“ zu.
Der Beschluß des NATO-Rates, notfalls auch ohne ein konkretes Mandat des Sicherheitsrates militärisch im Kosovo zu intervenieren, stellt eindeutig einen Bruch des Völkerrechts dar. Hierin sind sich jedenfalls die meisten derjenigen einig, die Völkerrecht als Profession zu betreiben haben. Behauptungen z.B. von Gerhard Schröder, man handele im Bezugsrahmen der UNO, oder von Klaus Kinkel, man setze „Sinn und Logik“ der UN-Sicherheitsbeschlüsse um, bestätigen eher dieses Ergebnis, als daß sie es widerlegen.