Sehr geehrter Herr Bredthauer,
herzlichen Dank für Ihre mit Schreiben vom 05. November 1998 übermittelten guten Wünsche zur Übernahme meines Amtes.
Mit Ihrem Brief machen Sie mich zugleich auf die Initiative der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ aufmerksam, mit der Wiedergutmachungsleistungen für Zwangsarbeiter und für die noch lebenden Verfolgten des NS-Regimes gefordert werden.
Bitte erlauben Sie mir, zunächst daran zu erinnern, daß sich die Bundesrepublik Deutschland der Verpflichtung, das vom verbrecherischen NS-Regime verübte Unrecht moralisch und finanziell wiedergutzumachen, nicht entzogen hat. Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung haben sich jederzeit der historischen Verantwortung für die menschenverachtenden NS-Gewalttaten und die hieraus entstandenen Folgen gestellt. Seit ihrer Gründung war die Bundesrepublik Deutschland bestrebt, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Entschädigungsregelungen zu schaffen. Dabei hat sie mit allen Beteiligten, insbesondere auch mit den Verfolgtenorganisationen, eng zusammengearbeitet. Die bisher von Deutschland erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Wiedergutmachung belaufen sich auf über 100 Mrd. DM (auf heutige Preisverhältnisse umgerechnet ca. 212 Mrd. DM), so daß vielen NS-Opfern zumindest materiell geholfen werden konnte.
Die Gesamtleistungen auf dem Gebiet der Wiedergutmachung werden sich voraussichtlich in den nächsten Jahren auf etwa 126 Mrd. DM erhöhen. In diesem Betrag sind Leistungen in Milliardenhöhe für Wiedergutmachungszahlungen in der Sozialversicherung und in der Kriegsopferversorgung nicht erfaßt. […]
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