Der Bericht des Sonderermittlers Burkhard Hirsch vom 21. Juni 2000 (Auszüge)
Der Verdacht, im Bundeskanzleramt seien unter Helmut Kohl Akten vernichtet und Verwaltungsentscheidungen bewußt unvollständig dokumentiert worden, hat sich den Erkenntnissen des Sonderermittlers Burkhard Hirsch (FDP) zufolge drastisch bestätigt. Nach monatelangen Recherchen übergab der frühere nordrhein-westfälische Justizminister im Juni Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier seinen 61-seitigen "Bericht über Ermittlungen zum Aktenbestand des Bundeskanzleramtes zu ausgewählten Sachbereichen". Wir dokumentieren Auszüge aus Hirschs Resümee. - D. Red.
Durch Verfügung vom 2. Februar 2000 hat der Chef des Bundeskanzleramtes, Staatssekretär Dr. Frank-Walter Steinmeier, disziplinarrechtliche Vorermittlungen gem. § 26 BDO angeordnet. Gegenstand der Vorermittlungen war der Verdacht der Vernichtung von Verwaltungsvorgängen und der bewusst unvollständigen Dokumentation von Verwaltungsentscheidungen. Durch die Vorermittlungen sollte das Vorliegen von Dienstvergehen im Rahmen des im Folgenden näher beschriebenen Sachverhaltes aufgeklärt und die dafür Verantwortlichen sollten benannt werden. Anlass der Ermittlungen war das Ersuchen des Untersuchungsausschusses des 14.