Ausgabe März 2007

Eigennutz-Föderalismus

Am 8. März wird die Föderalismuskommission II unter Leitung ihrer beiden Vorsitzenden, des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger und des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck, zu ihrer konstituierenden Sitzung im Bundestag zusammenkommen. Teilnehmen werden auch die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände.1

Nicht beteiligt sein wird hingegen, wie schon bei der Erarbeitung der ersten, im Juni 2006 beschlossenen Föderalismusreform, der Souverän. Ursprünglich war sogar geplant, die betroffenen Landtage und Kommunen gänzlich außen vor zu lassen. Dabei wird es diesmal um die materielle Grundlage ihrer Zuständigkeiten gehen, nämlich die Regelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Letztlich setzten die Ministerpräsidenten, vermutlich aus Angst vor Protesten ihrer eigenen Landtagsfraktionen, dann aber doch eine Minimalbeteiligung der Landesparlamente durch. Allerdings werden insgesamt bloß vier Abgeordnete aus sämtlichen Landtagen an den Verhandlungen teilnehmen, zudem ohne eigenes Stimmrecht.

Inhaltlich bestimmen, als Reflex auf die hohe Schulden- und Zinslast der Länder, die Schlagworte „Schuldenverbot“ und „Schuldenbremsen“ die aktuelle Debatte.

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