Ausgabe September 2007

Drohgebärde gegen den freien Journalismus

Gemeinsame Protesterklärung von sieben Chefredakteuren vom 3. August 2007 (Wortlaut)

Im September 2006 veröffentlichte der „Stern“ den Artikel „Tief verstrickt“, der anhand geheimer Dokumente die Frage aufwarf, ob die Bundesregierung in die Verschleppung Khaled El-Masris durch die CIA verwickelt war. Daraufhin ermächtigte Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) auf Anregung des BND-Untersuchungsausschusses und seines Vorsitzenden Volker Kauder (CDU) die Staatsanwaltschaft Berlin zu Ermittlungen, welche anschließend das Verfahren gegen „unbekannte“ Geheimnisträger im Bundestag wegen Geheimnisverrats sowie gegen drei „Stern“- Autoren wegen Beihilfe eröffnete.

Nachdem das Verfahren gegen die „Stern“-Journalisten Ende Januar d.J. an die zuständige Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben worden war, beabsichtigte diese das Verfahren einzustellen, weil keine Straftat nachzuweisen sei. Lammert setzte den BND-Untersuchungsausschuss davon in Kenntnis, dessen Obleute daraufhin im März mit den Stimmen der großen Koalition für eine Fortsetzung der Strafverfolgung plädierten. Im Folgenden wurde der Staatsanwaltschaft eine lange Liste jener Personen übersandt, die Zugang zu den geheimen Unterlagen gehabt und über den BND-Untersuchungsausschuss berichtet hatten.

Anschließend wurden in bisher unbekanntem Umfang, nämlich in 17 Fällen, Ermittlungsverfahren gegen Journalisten eingeleitet. Ihnen wurde Beihilfe zum Geheimnisverrat vorgeworfen, weil sie aus geheimen Akten des Ausschusses zitiert haben. Daraufhin protestierten die betroffenen Redaktionen mit einer gemeinsamen Erklärung gegen die Ermittlungen. Bis zum 15. August hatten nach der Staatsanwaltschaft Hamburg auch jene in München und Berlin die Ermittlungen wieder eingestellt. Allein die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt weiter. – D. Red.

Die Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 17 Journalisten sind ein ebenso überzogener wie untauglicher Versuch, die Freiheit der Berichterstattung einzuschränken. Dahinter steht offenbar der Wunsch, die Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Verfahren im Kurnaz- Untersuchungsausschuss zu behindern.

Journalisten in einem freien Land müssen sich auch vertraulicher Quellen und Unterlagen bedienen dürfen, wenn es darum geht, Missstände offen zu legen. Dem plumpen Versuch, über den „Umweg“ von Ermittlungsverfahren gegen Journalisten deren Quellen auszuforschen, hat das Bundesverfassungsgericht in der „Cicero“-Entscheidung eine klare Absage erteilt. Deshalb hält beispielsweise die Staatsanwaltschaft Hamburg die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Journalisten auch für „Quatsch“. Herrn Kauder kommt es mit Billigung von Herrn Lammert offenbar auf eine Drohgebärde gegen den freien Journalismus an.

Die Unterzeichnenden verurteilen dieses Vorgehen und setzen darauf, dass die Justiz schnellstens klarstellt, dass sich kein Journalist strafbar gemacht hat. Die Berichterstattung über den Parlamentarischen BND-Untersuchungsausschuss wird mit unveränderter Akribie fortgesetzt.

Stefan Aust, „Der Spiegel“ Stephan-Andreas Casdorff und Lorenz Maroldt, „Tagesspiegel“ Josef Depenbrock, „Berliner Zeitung“ Giovanni di Lorenzo, „Die Zeit“ Stephan Hebel, „Frankfurter Rundschau“ Christoph Keese, „Welt am Sonntag“ Thomas Schmid, „Die Welt“

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