Ausgabe August 2008

EU: Zankapfel Antidiskriminierung

 

Deutsche Wirtschaftslobbyisten und Unionspolitiker hatten ihr Urteil bereits seit Monaten gefällt, als die EU-Kommission am 2. Juli ihren angekündigten Gesetzesvorschlag für eine horizontale Richtlinie zur Antidiskriminierung vorlegte. Sie warnten vor einer „Ausweitung“ der bestehenden Regelungen, vor „Überregulierung“ und immens hohen Kosten für die Wirtschaft. Der Lobbydruck aus der Bundesrepublik war zwischenzeitlich so stark, dass die Kommission erwog, einen Entwurf vorzulegen, der nur die Gleichbehandlung aufgrund einer Behinderung garantiert hätte.

Letztendlich hat die EU-Kommission, aufgefordert auch durch den erklärten Willen des Europaparlaments, nun doch einen umfassenden Vorschlag zur Angleichung der Antidiskriminierungsgesetzgebung vorgestellt. Damit wird in der Europäischen Union die Gleichbehandlung in Zukunft auch gelten für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen, jedweder sexueller Orientierung und Religion/Weltanschauung. Dieser Diskriminierungsschutz auch außerhalb des Erwerbslebens galt bisher nur mit Blick auf die Merkmale Geschlecht sowie „Rasse“ und ethnische Zugehörigkeit. Insofern ist der jetzige Vorschlag der fehlende Puzzlestein der EU-Gleichstellungspolitik.

Mit diesem Schritt macht die EU-Kommission deutlich, dass sie die Gleichstellung in allen Lebensbereichen voranbringen will.

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