Ausgabe März 2009

EU-Terrorliste: Freindstrafrecht auf Europäisch

Nach der Ankündigung von US-Präsident Barack Obama, das Gefangenenlager Guantánamo zu schließen, diskutieren nun die europäischen Länder, was mit den Inhaftierten passieren soll, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können. In der Bundesrepublik fordern Vertreter der Grünen und der Linkspartei mit Blick auf das Schicksal von Murat Kurnaz 1 sowie auf die von vielen europäischen Regierungen geduldeten CIA-Entführungen die Aufnahme unschuldiger Häftlinge. Ähnlich äußerte sich auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD). Diesem Ansinnen verweigern sich vor allem die Unionsparteien. Man könne, so der Europa-Abgeordnete der CSU, Manfred Weber, „von den USA verlangen, dass sie das Problem, das sie selbst geschaffen haben, auch selber lösen.“ 2

Weber vergisst hier allerdings einen wesentlichen Aspekt – nämlich dass auch in der EU eine von der Öffentlichkeit wenig beachtete Terrorliste existiert, auf deren Grundlage vermeintliche Terroristen zwar nicht wie in Guantánamo gefoltert und über Jahre hinweg interniert werden, die aber dennoch eine Vielzahl von Existenzen bedroht.

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