Dokumente zum Zeitgeschehen

»100 Jahre nach dem ersten Frauentag legt die Bundesregierung erstmals einen Gleichstellungsbericht vor«

Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, 16.9.2011

Vor hundert Jahren wurde am 19. März 1911 erstmals in Deutschland und anderen europäischen Ländern der Internationale Frauentag begangen. Im Mittelpunkt stand das Frauenwahlrecht, das schon wenige Jahre später in Deutschland eingeführt wurde. Seither hat die Frauen- und Gleichstellungspolitik eine wechselvolle Geschichte erlebt. Wichtige Wegmarken stellen in Deutschland das Inkrafttreten des Grundgesetzes mit Artikel 3 Absatz 2 und die Erweiterung dieses Artikels im Gefolge der deutschen Einheit dar.

„Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ – diesen Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 GG hat die Bundesregierung unter sich wandelnden Bedingungen stets neu zu erfüllen und auf die Herausforderungen der jeweiligen Zeit auszurichten. 100 Jahre nach dem ersten Frauentag legt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode erstmals einen Gleichstellungsbericht vor. Der Erste Gleichstellungsbericht geht zurück auf einen Auftrag des letzten Koalitionsvertrages. Der Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode knüpft daran an, indem er einen Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs ankündigt. Damit wird der Berichtsauftrag für den Ersten Gleichstellungsbericht – Gleichstellungspolitik in Lebensverlaufsperspektive neu zu buchstabieren – wieder aufgegriffen.

Am 23. Juni 2008 betraute das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sachverständige aus unterschiedlichen Fachrichtungen mit der Erstellung eines Gutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Die Sachverständigen wurden beauftragt, mit ihrem Gutachten eine Grundlage für eine zukunftsorientierte und konsistente Gleichstellungspolitik für Frauen und Männer zu schaffen. Aus der Analyse der gegenwärtigen Situation sollten die Sachverständigen Empfehlungen entwickeln, welche die Bundesregierung in ihrem Ziel unterstützen, gleiche Chancen für Frauen und Männer in allen Phasen des Lebensverlaufs zu gewährleisten. In einem besonderen Fokus sollten dabei die Ziele einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern im Erwerbsleben und der Erweiterung von geschlechtsspezifischen Rollenbildern stehen. Der Berichtsauftrag war einerseits inspiriert vom 7. Familienbericht und den von ihm aufgeworfenen Fragen zur Veränderung der Lebenschancen der Geschlechter im Lebensverlauf, andererseits auch durch Erkenntnisse der modernen Lebenslaufforschung, deren Ertrag es für die Gleichstellungspolitik zu nutzen galt.

Den vollständigen Bericht lesen Sie hier.