Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 18.7.2013
Aufstocker im SGB II: Steinig und lang – der Weg aus dem Leistungsbezug
Trotz der europäischen Schuldenkrise ist der deutsche Arbeitsmarkt bis zuletzt stabil geblieben. Die Erwerbstätigkeit legt immer noch zu und der Anstieg der Arbeitslosigkeit hält sich in engen Grenzen. Mit der deutlich verbesserten Arbeitsmarktlage hat auch die Zahl der Personen abgenommen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen. Trotzdem gibt es viele Menschen, die gleichzeitig Erwerbseinkommen und Transferleistungen erhalten, die sogenannten Aufstocker. Hier wird untersucht, warum es für sie schwer ist, den Leistungsbezug zu beenden, und wo es Ansatzpunkte gibt, die Aufstockern einen Ausstieg aus der Grundsicherung erleichtern können.
Aufstocker, die erwerbstätigen Leistungsbezieher im SGB II
Im Rahmen der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten können Arbeitslosengeld-II-Empfänger parallel zum Leistungsbezug Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen. Während ein Teil davon auf die Grundsicherung anzurechnen ist, verbleibt der andere Teil beim Leistungsbezieher und erhöht damit dessen verfügbares Einkommen (vgl. Infokasten auf Seite 2).
Im April 2012 gab es 4,5 Mio. erwerbsfähige Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II). Davon waren etwa 1,3 Mio. Personen erwerbstätig. Diese sogenannten Aufstocker erzielen zwar ein Erwerbseinkommen, können jedoch den Lebensunterhalt ihres Haushalts davon allein nicht bestreiten. Während die Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den letzten Jahren spürbar abgenommen hat, wächst unter ihnen der Anteil der erwerbstätigen Leistungsbezieher: Im Jahr 2007 gab es 23 Prozent Aufstocker, bis 2011 ist ihr Anteil auf 29 Prozent gestiegen (vgl. Tabelle 1).
Der Erwerbsumfang der Aufstocker ist im Durchschnitt nicht sehr groß, rund 40 Prozent gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Allerdings ist auch ein nicht unerheblicher Teil der Aufstocker trotz einer Vollzeitbeschäftigung auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Gut 350 Tsd., also etwa jeder vierte abhängig beschäftigte Leistungsbezieher arbeitet in Vollzeit (Statistik der BA 2010). So unterschiedlich der Erwerbsumfang der Aufstocker im Einzelnen auch sein mag, so vielfältig sind die dahinterstehenden Gründe. Frühere Studien zeigen, dass eine stärkere Arbeitsmarktpartizipation der erwerbstätigen Hilfebedürftigen an fehlender Qualifikation oder zu geringer Suchaktivität scheitern kann. Zudem können gesundheitliche Einschränkungen, Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen eine umfangreichere Arbeitsmarktintegration erschweren (Dietz et al. 2009).
Der wachsende Anteil der Erwerbstätigen unter den Leistungsbeziehern entzieht sich jedenfalls einer pauschalen Bewertung. Einerseits schafft ein immer größerer Teil der Leistungsbezieher eine – wenn auch nur geringe – Integration in den Arbeitsmarkt. Das kann die individuellen Chancen erhöhen, den Leistungsbezug zu beenden. Zumindest reduzieren die Aufstocker ihre Hilfebedürftigkeit und damit auch ihre Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen. Andererseits gelingt es ihnen nicht, mit dem erzielten Erwerbseinkommen ihren eigenen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den ihres Haushalts vollständig zu bestreiten.
Eine wichtige Frage für die Arbeitsmarkt-und Sozialpolitik ist es also, ob und inwieweit es Aufstockern gelingt, den Leistungsbezug zu beenden. Der vorliegende Kurzbericht untersucht die Bestimmungsgründe für den Ausstieg von Aufstockern aus dem Leistungsbezug, wobei sowohl der Übergang in eine Beschäftigung ohne Leistungsbezug als auch der Übergang in den ausschließlichen Leistungsbezug, also der Verlust der Erwerbstätigkeit, betrachtet werden. Als Basis hierzu dienen Informationen aus dem Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS) aus den Jahren 2009 bis 2011 (vgl. Infokasten auf Seite 3). Zunächst werden wichtige Strukturmerkmale der Aufstocker – Familienkonstellation, Arbeitsumfang und die dabei erreichte Entlohnung – beschrieben. Hieraus erhalten wir erste Hinweise auf mögliche Ursachen des „Aufstockens“.
Familienkonstellation
Dem Haushaltskontext von Aufstockern kommt sowohl beim Verbleib im Leistungsbezug als auch beim Ein-und Ausstieg aus der Grundsicherung eine wichtige Rolle zu. Dies gilt insbesondere dann, wenn Aufstocker mit ihrem Erwerbseinkommen nicht nur für sich sorgen, sondern auch zum Unterhalt einer großen Familie beitragen müssen.
Alleinstehende Aufstocker sollten daher bessere Chancen haben, den Leistungsbezug durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu verlassen. Tabelle 2 zeigt jedoch, dass Singles den häufigsten Haushaltstyp unter den Aufstockern darstellen. Insgesamt bestehen Aufstocker-Haushalte zu 34 Prozent allein aus der aufstockenden Person. Paare mit Kindern sind die zweitstärkste Gruppe unter den erwerbstätigen Leistungsbeziehern.
Unter den Haushalten mit Kindern haben alleinerziehende Aufstocker mehrheitlich nur ein Kind, während in Paarhaushalten mit Kindern ein, zwei oder drei und mehr Kinder zu etwa gleichen Anteilen auftreten. Größere Haushalte wie Familien mit mehreren Kindern sind hingegen vergleichsweise selten unter den Aufstocker-Bedarfsgemeinschaften zu finden.
Vergleicht man die Familienkonstellation von Aufstockern mit ausschließlich nicht-erwerbstätigen Bedarfsgemeinschaften, ist der Anteil der Single-Haushalte bei Letzteren mit 46 Prozent noch größer. Geringere Anteile bei nicht-erwerbstätigen Leistungsbeziehern sind hingegen bei Alleinerziehenden und bei Paaren ohne Kinder zu finden.
Arbeitsumfang und Stundenlöhne
Ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen kann oft deshalb nicht erreicht werden, weil der Arbeitsumfang zu gering ist. Wie Abbildung 2 zeigt, arbeiten 60 Prozent der Aufstocker weniger als 22 Stunden in der Woche, fast ein Drittel sogar weniger als 11 Stunden. Eine zumindest vollzeitnahe Beschäftigung (32 Stunden und mehr pro Woche) üben dagegen 23 Prozent aus.
Im Vergleich dazu sind abhängig Erwerbstätige außerhalb des Leistungsbezugs zu 70 Prozent vollzeitnah beschäftigt. Dieser Vergleich macht deutlich, dass gerade eine niedrige Stundenzahl ein entscheidendes Merkmal – und ein Grund – für den Zustand des Aufstockens sein kann.
Die Ausweitung der individuellen Arbeitszeit bei den Aufstockern stellt somit eine mögliche Aktivierungsoption für die Träger der Grundsicherung dar. Unterstützt werden könnte dies z. B. durch die Beseitigung von Erwerbshemmnissen wie fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder auch durch berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass die gewünschte Erhöhung der Arbeitszeit auch an fehlenden Beschäftigungsmöglichkeiten scheitern kann.
Bei Betrachtung einzelner Haushaltstypen variiert der Arbeitsumfang von Aufstockern beträchtlich.
Die zum Verlassen des Leistungsbezuges notwendige Stundenzahl hängt auch von der Höhe des Gesamtbedarfes des jeweiligen Haushalts ab. Besonders deutlich ist das Aktivierungspotenzial bei Singles und Alleinerziehenden, deren durchschnittlicher Arbeitsumfang am geringsten ist. Alleinstehende und Alleinerziehende, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, gibt es hingegen kaum. Nur 7 Prozent aller Alleinerziehenden arbeiten 32 und mehr Stunden in der Woche; bei Paaren mit und ohne Kinder(n) hingegen arbeitet die aufstockende Person häufiger in diesem Umfang.
Der Verbleib im Leistungsbezug trotz Vollzeittätigkeit kann überwiegend auch daran liegen, dass der Monatslohn oder der Stundenlohn – gemessen an der Haushaltsgröße – zu gering sind.
Das Lohnniveau von Aufstockern fällt sehr unterschiedlich aus, da Stundenlöhne unter 5 Euro, aber auch über 10 Euro erreicht werden (vgl. Tabelle 3). Im Mittel verdienen Aufstocker einen Stundenlohn von etwa 6,20 Euro (6,80 Euro in Westdeutschland und 5,20 Euro in Ostdeutschland). Mehrheitlich arbeiten Aufstocker damit am unteren Ende der Lohnskala. Im Vergleich dazu liegt der durchschnittliche Bruttostundenlohn von abhängig Erwerbstätigen außerhalb des Leistungsbezugs bei 16,76 Euro im Westen und 13,54 Euro im Osten.
Auch in den verschiedenen Haushaltstypen variiert die Entlohnung deutlich. Singles – insbesondere in Ostdeutschland – weisen mehrheitlich einen Bruttostundenlohn von weniger als 5 Euro auf. Bei Alleinstehenden ergibt sich die Bedürftigkeit nicht selten aus einer geringen Erwerbsbeteiligung kombiniert mit einem niedrigen Stundenlohn. Bei Paaren ohne Kinder in Westdeutschland verdient indes fast jeder vierte Aufstocker über 10 Euro in der Stunde. Auch Personen in Paarhaushalten mit Kindern haben häufig einen Stundenlohn von über 10 Euro. Trotz der höheren Entlohnung pro Stunde und einer längeren Arbeitszeit als bei Alleinstehenden kann sich für Paarhaushalte der Ausstieg aus dem Leistungsbezug schwer gestalten, da der Lebensunterhalt mehrerer Haushaltsmitglieder gesichert werden muss. In diesen Fällen könnte zumeist noch ein Aktivierungspotenzial bei dem nicht-erwerbstätigen Partner bestehen. Allerdings sind bereits bei 16 Prozent aller Aufstocker-Paare (mit und ohne Kinder) sogar beide Partner erwerbstätig. In diesen Fällen könnten eine geringe Arbeitszeit und/oder ein geringer Stundenlohn den Leistungsbezug bedingen.
Ist Aufstocken ein Dauerzustand?
Die Ausführungen zur Struktur von Aufstocker-Haushalten machen bereits deutlich, dass es sich bei den erwerbstätigen Leistungsbeziehern und ihren jeweiligen Haushalten um eine sehr heterogene Gruppe handelt. Bevor in einem weiteren Abschnitt die Ursachen für Übergänge von Aufstockern untersucht werden, soll die Dynamik innerhalb dieser Gruppe genauer betrachtet werden. Im Folgenden geht es also darum, ob der Status „Aufstocker“ eher durch hohe Stabilität oder durch hohe Fluktuation gekennzeichnet ist.
In Abbildung 3 wird die Erwerbssituation von Aufstockern im Vorjahr und im Folgejahr dargestellt. Ausgangspunkt der Betrachtung sind alle Personen, die im Jahr 2010 im PASS als Aufstocker erfasst wurden. Von ihnen waren 62 Prozent bereits im Vorjahr Aufstocker. 61 Prozent der Aufstocker aus dem Jahr 2010 blieben dies auch im Folgejahr. Es zeigt sich also eine relativ hohe Stabilität hinsichtlich der Arbeitsmarktbeteiligung von Aufstockern. Eine Auswertung der administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit macht aber deutlich, dass nur ein geringer Teil der Aufstocker längerfristig im selben Beschäftigungsverhältnis steht (Koller/Rudolph 2011). Dies legt nahe, dass Aufstocker, auch wenn sie durchgängig beschäftigt sind, das Arbeitsverhältnis häufig wechseln.
Fast ein Drittel aller Aufstocker des Jahres 2010 war im Vorjahr nicht erwerbstätig und bezog nur Arbeitslosengeld II, lediglich 6 Prozent erhielten im Vorjahr gar kein Arbeitslosengeld II. Im Folgejahr bezogen 22 Prozent Arbeitslosengeld II ohne erwerbstätig zu sein, während 17 Prozent nicht mehr im Arbeitslosengeld–II-Bezug waren. Vergleicht man den Status aus dem Vorjahr mit dem des Folgejahres, zeigt sich, dass es mehr „Aufstiege“ als „Abstiege“ gegeben hat: Die Übergänge von „nur Grundsicherungsbezug“ zu „Aufstocker“ oder von „Aufstocker“ zu „kein Grundsicherungsbezug“ waren also häufiger als umgekehrte Übergänge. Nichtsdestotrotz gibt es mehr Aufstocker, die im Folgejahr in den Leistungsbezug zurückfallen als solche, die den Bezug der Grundsicherung beenden können.
Als Ursache für eine nahezu konstante Zahl von Aufstockern bei einem insgesamt günstigen Arbeitsmarkttrend kommt einerseits die hohe Persistenz in der Aufstockersituation in Betracht. Andererseits spielen auch die relativ vielen Übergänge von Personen eine bedeutende Rolle, die zuvor nur Grundsicherungsleistungen erhalten haben und dann im Aufschwung eine – wenn auch nicht existenzsichernde – Arbeit aufnehmen konnten.
Ursachen für Wechsel zwischen Leistungsbezug und Beschäftigung
Die Gründe, warum trotz Leistungsbezug die Hilfebedürftigkeit nicht überwunden werden kann, sind unterschiedlich. Welche Determinanten genau den Ausstieg aus dem Leistungsbezug begünstigen bzw. zum Verbleib im Leistungsbezug führen, untersuchen wir anhand der beobachteten Übergänge von Aufstockern aus den Jahren 2009 bis 2011. Tabelle 4 (Seite 6) gibt einen Überblick über die in die Analyse einbezogenen Merkmale und ihren Einfluss.
Soziodemografische Determinanten
Zunächst wird der Einfluss soziodemografischer Faktoren näher betrachtet. Das Alter und der Gesundheitszustand haben einen statistisch signifikanten Effekt auf die Wahrscheinlichkeit, den Leistungsbezug zu beenden. Mit zunehmendem Alter sinkt die Chance auf Verlassen des Leistungsbezuges. Deutlich negativ wirken sich auch gesundheitliche Einschränkungen aus: Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, in den Leistungsbezug ohne Beschäftigung zurückzufallen. Es zeigen sich keine signifikanten Effekte für die Einflussfaktoren Migrationshintergrund und schlechte Deutschkenntnisse. Ebenfalls keine Unterschiede ergeben sich zwischen den Geschlechtern.
Um zu überprüfen, ob es Aufstockern mit einer hohen Arbeitsmotivation eher gelingt, den Leistungsbezug zu überwinden, wurde eine entsprechende Variable in die Regression aufgenommen. Sie gibt an, wie wichtig einer Person Arbeit im Allgemeinen ist. Je höher der Wert dieser Variablen ausfällt, desto größer ist der Stellenwert einer Beschäftigung für die betreffende Person. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Unterschiede in der Arbeitsmotivation keinen Einfluss auf den Übergang haben – weder in Beschäftigung ohne Leistungsbezug noch in den Leistungsbezug ohne Beschäftigung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Leistungsbezieher, die trotz tendenziell geringer Erwerbschancen und vielfach ungünstiger persönlicher Voraussetzungen einer Erwerbstätigkeit nachgehen, bereits eine – im Vergleich zu nicht erwerbstätigen Leistungsbeziehern oder der Erwerbsbevölkerung insgesamt – hohe Arbeitsmotivation aufweisen (Dietz et al. 2009, Beste et al. 2010).
Mit Ausnahme des Schulabschlusses, der keine signifikanten Ergebnisse aufweist, ergibt sich bei den Bildungsvariablen ein einheitliches Bild: Ein höherer formaler Berufsabschluss wirkt sich günstig auf die Beendigung des Aufstocker-Status aus. So steigert eine berufliche Ausbildung ebenso wie ein Meister-oder ein Hochschulabschluss die Chance gegenüber unqualifizierten Beschäftigten, den Ausstieg aus dem Leistungsbezug zu schaffen.
Einfluss der Beschäftigungsform
Die Analyse zeigt ferner, dass die Form der Beschäftigung, der ein Leistungsbezieher nachgeht, einen entscheidenden Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit des Ausstiegs aus dem Leistungsbezug ausübt. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erweisen sich dabei als ein besonders schwieriger Weg in eine ungeförderte Beschäftigung.
Dies gilt vor allem für Minijobs mit einem Monatsverdienst von 100 Euro oder weniger, die nicht mit einer Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II verbunden sind. Ähnliche, jedoch leicht abgeschwächte Effekte finden sich auch bei Minijobs mit einem monatlichen Verdienst zwischen 101 Euro und 399 Euro, die z. T. auf die Leistungen angerechnet werden. Eine solche Tätigkeit erhöht das Risiko, die Beschäftigung zu verlieren und vollständig von Leistungen abhängig zu werden, wenn man zuvor aufstockende Leistungen bezogen hat. Sie verringert zudem die Chance, den Leistungsbezug vollständig zu überwinden, wenn man zuvor bereits ein Aufstocker war. Wird hingegen ein Minijob mit einem Verdienst an der bis Ende 2012 geltenden Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro ausgeübt, schwächt sich der negative Einfluss deutlich ab und ist nicht signifikant.
Hier kann angenommen werden, dass der Einkommenszuwachs aus Beschäftigung eine gewisse Höhe erreichen muss, damit eine Chance auf den Ausstieg aus dem Leistungsbezug besteht. Diese Vermutung findet auch bei den Bruttostundenverdiensten eine Bestätigung, da erwartungsgemäß mit steigendem Stundenlohn die Wahrscheinlichkeit für das Verlassen des Leistungsbezugs zunimmt.
Aufstocker, die Leiharbeiter sind oder einer befristeten Tätigkeit nachgehen, haben eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, in den Leistungsbezug zurückzufallen – was aufgrund der vielfach kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse nachvollziehbar ist.
Effekte des Haushaltskontextes
Die Bedürftigkeit des Aufstockers hängt nicht nur von Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit, sondern auch vom Gesamtbedarf seines Haushalts ab. Deshalb betrachten wir als nächstes Veränderungen im Haushalt des Aufstockers, die einen Einfluss auf den Verbleib im Leistungsbezug haben können.
Verlässt z. B. mindestens ein Kind den Haushalt, sinkt das zum Bestreiten des Lebensunterhalts notwendige Einkommen und die Chance, den Leistungsbezug zu verlassen, steigt signifikant. Umgekehrt erhöht sich für Aufstocker das Risiko, im Leistungsbezug zu verbleiben und die Beschäftigung zu verlieren, wenn ein Kind in den Haushalt hinzukommt. Nach Geschlecht differenziert zeigt sich dieser Effekt allerdings nur bei Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit nicht selten aufgrund des Kinderbetreuungsbedarfs unterbrechen.
Nimmt die Zahl der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder zu, steigt zunächst der Bedarf des Haushalts. Allerdings erhöht sich auch das Einkommenspotenzial des Haushalts, da mehrere Personen Erwerbseinkommen erzielen können. Insgesamt wirkt sich der Eintritt erwerbsfähiger Personen in den Haushalt positiv auf das Verlassen des Leistungsbezuges aus.
Stellt man die verschiedenen Haushaltstypen gegenüber, so zeigen sich kaum signifikante Unterschiede. Im Vergleich zur Referenzgruppe der Alleinstehenden gelingt es nur Alleinerziehenden seltener, den Leistungsbezug zu verlassen. Möglicherweise stehen gerade bei dieser Gruppe eingeschränkte Kinderbetreuungsmöglichkeiten einer Ausweitung der Beschäftigung entgegen (Dietz et al. 2009).
Weitere Ursachen für Übergänge
Zuletzt werden in der Regressionsanalyse noch einige Regions-und Zeiteffekte betrachtet. Aufstocker aus den neuen Ländern haben eine höhere Wahrscheinlichkeit, den Leistungsbezug zu verlassen, allerdings ist dieser Effekt nur schwach signifikant. Da regionale Disparitäten bei Arbeitslosenquote und Bruttostundenlöhnen in den Analysen bereits berücksichtigt wurden, könnten die geringeren Lebenshaltungskosten in Ostdeutschland – selbst bei den dort geringeren Erwerbseinkommen – die Beendigung des Leistungsbezugs erleichtern. Generell erhöht sich mit steigender regionaler Arbeitslosenquote das Risiko für Aufstocker, ihre Beschäftigung zu verlieren. Ebenso sinkt die Wahrscheinlichkeit, aus dem Leistungssystem auszusteigen.
Schließlich ergibt sich für das Jahr 2011 eine gegenüber dem Jahr 2010 etwas höhere Wahrscheinlichkeit für Aufstocker, den Leistungsbezug zu beenden. Hier macht sich die weitere Verbesserung der Arbeitsmarktlage bemerkbar.
Schlussbemerkung
Die Zahl der Aufstocker ist zwar in den letzten Jahren kaum noch gestiegen, dennoch hat ihr Anteil an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Grundsicherungsempfänger zugenommen. Auf den ersten Blick scheint damit der Aufschwung am Arbeitsmarkt an der Gruppe der Aufstocker vorbeigegangen zu sein. Bei genauerem Hinsehen ist jedoch zu beachten, dass eine verbesserte Arbeitsmarktlage nicht nur erwerbstätigen Leistungsempfängern mehr Optionen bietet, eine existenzsichernde Beschäftigung zu erreichen, sondern auch erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mehr – wenn auch nicht immer existenzsichernde – Einstiegsmöglichkeiten in den Arbeitsmarkt eröffnet.
Unabhängig davon geht es aus arbeitsmarkt-und sozialpolitischer Sicht vor allem darum, möglichst vielen Aufstockern den Zugang zu einer existenzsichernden Beschäftigung zu ermöglichen. Ausgangspunkt für Aktivierungsansätze ist dabei zunächst das Profil der Aufstocker. Die Gruppe weist eine beträchtliche Heterogenität auf, gerade auch mit Blick auf Merkmale wie Haushaltskonstellation, Arbeitsumfang und Bruttostundenlöhne. Mehrheitlich sind Aufstocker alleinstehend und arbeiten weniger als 22 Stunden in der Woche. Insgesamt erzielen sie eine im unteren Bereich der Lohnskala liegende durchschnittliche Stundenvergütung von 6,20 Euro. Betrachtet man verschiedene Haushaltstypen näher, ergibt sich eine noch weitergehende Differenzierung: Alleinstehende und Alleinerziehende weisen eine im Vergleich zu Paarhaushalten (mit und ohne Kinder) geringere Arbeitszeit und einen eher niedrigen durchschnittlichen Stundenlohn auf. Da nur ein kleiner Teil der alleinstehenden Aufstocker (12 %) eine vollzeitnahe Beschäftigung ausübt, führt bei erwerbstätigen Hilfebedürftigen mit höherem Arbeitsumfang insbesondere ein größerer Haushalt zu einem Bedarf an ergänzender Grundsicherung.
Der Aufstocker-Status ist insgesamt relativ stabil. Unsere Verlaufsbetrachtung zeigt, dass gut 60 Prozent der Aufstocker aus dem Jahre 2010 bereits im Vorjahr erwerbstätige Leistungsbezieher waren. Für einen nahezu identischen Prozentsatz gilt dies auch im Folgejahr. Dabei ist ein leichter Trend zum „Aufstieg“ zu erkennen: Im Folgejahr sind weniger erwerbstätige Hilfebedürftige auf das Arbeitslosengeld II angewiesen als im Vorjahr. Auch der Anteil der Aufstocker, die ausschließlich Grundsicherung beziehen, nimmt etwas ab. Welche Faktoren den „Aufstieg“ und welche einen „Abstieg“ begünstigen, ist für die Arbeitsmarktpolitik von entscheidender Bedeutung.
Regressionsanalysen zeigen, dass bestimmte Faktoren den Weg in eine existenzsichernde Beschäftigung – also den „Aufstieg“ – erleichtern. Zu nennen sind hier zuallererst Merkmale, die auf eine höhere Produktivität des Aufstockers hindeuten, z. B. ein höherer Berufsabschluss und ein bereits erzielter höherer Stundenlohn. Zudem ist der Familienkontext für die Beendigung des Leistungsbezugs von Bedeutung. Weniger Kinder im Haushalt und ein Zuwachs an erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft erhöhen die Chance, als Beschäftigter nicht mehr von der Grundsicherung abhängig zu sein.
Auch der „Abstieg“ von Aufstockern in den ausschließlichen Leistungsbezug wird durch bestimmte Einflussgrößen geprägt. Hervorzuheben sind hier eine geringe Qualifikation, ein niedriger Stundenlohn, schwere gesundheitliche Einschränkungen, ein höheres Lebensalter, die Ausübung eines Minijobs (insbesondere unter 400 €), die Ausübung einer befristeten Tätigkeit oder in der Zeitarbeit, ein zusätzliches Kind im Haushalt, der Status Alleinerziehend und eine hohe regionale Arbeitslosigkeit.
Für die Arbeitsmarktpolitik ergeben sich daraus verschiedene Folgerungen. Zunächst ist festzuhalten, dass Aufstocker bereits in Beschäftigung damit sowohl näher am Arbeitsmarkt als auch an einer eigenständigen Existenzsicherung sind als Personen, die ausschließlich Grundsicherung beziehen. Da die Mehrzahl der Aufstocker keiner vollzeitnahen Beschäftigung nachgeht, ist die Ausweitung ihres Arbeitsumfangs ein wichtiger Ansatzpunkt. Solange die erwerbstätigen Hilfebedürftigen uneingeschränkt verfügbar sind, steht die intensive Suche nach einer Beschäftigung mit längerer Arbeitszeit im Vordergrund. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Aufstocker für eine vollzeitnahe Beschäftigung in Betracht kommen – sei es, weil sie Kinder oder ältere Personen selbst betreuen müssen oder weil sie aus gesundheitlichen Gründen dazu gar nicht in der Lage sind.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die individuelle Entlohnung. Insbesondere bei Geringqualifizierten kann hier mit berufsbegleitenden, möglichst zertifzierten und am dualen System der Berufsausbildung orientierten Formen der Weiterbildung Aufwärtsmobilität in Gang gesetzt werden.
Schließlich ist bei Aufstockern die Familienkonstellation zu beachten. Vor allem bei Paarhaushalten mit und ohne Kinder(n) ist die Aktivierung einer zweiten erwerbsfähigen Person eine zusätzliche Option. Diese schließt nicht nur bisher nicht erwerbstätige, aber erwerbsfähige Hilfebedürftige im Haushalt ein, sondern auch die Ausweitung der Arbeitszeit aller erwerbstätigen Personen einer Bedarfsgemeinschaft. Bei Paarhaushalten mit Kindern – und noch mehr bei Alleinerziehenden – stellt das unzureichende Kinderbetreuungsangebot hierzulande allerdings ein wesentliches Hindernis dar.
Die vollständige Studie finden Sie hier.