Dokumente zum Zeitgeschehen

»Der Zugang zur Hochschule ist die zentrale Hürde«

Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Deutschen Bundestages zu Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben, 13.8.2013

Ergebnisse

Frühkindliche Erziehung:

Bereits bei der frühkindlichen Betreuung findet Segregation statt, die Trennung in verschiedene (soziale) Gruppen. Sie betrifft zum einen behinderte Kinder in speziellen Fördereinrichtungen. Fast ein Drittel aller behinderten Kinder wird in separaten Einrichtungen betreut. Aber auch Kinder mit Migrationshintergrund oder „niedriger sozialer Herkunft“ werden segregiert. Das hat oft strukturelle Gründe und ergibt sich z. B., wenn Eltern in einem „armen“ Stadtteil oder einem mit besonders vielen Menschen mit Migrationshintergrund vor allem ortsnahe Kinderbetreuung  wählen. Die Teilhabechancen dieser Kinder sind dadurch gefährdet, da heterogene und vielfältige Gruppen sich positiver auf die Bildungschancen und die soziale Entwicklung auswirken. Wesentlich vorteilhafter sind daher integrative/inklusive Kindertageseinrichtungen. Eine diskriminierungsfreie Erziehung ist bereits im Krippen- und Kindergartenalter wichtig. Diskriminierungen können sich z. B. in Skepsis der Erzieher_innen gegenüber Mehrsprachigkeit äußern sowie in Vorstellungen darüber, was „normal“ und „nicht normal“ ist. Um solche Diskriminierungen zu verhindern, ist auch eine größere Vielfalt beim Personalnötig. Bislang mangelt es in Kindertageseinrichtungen an männlichen Mitarbeitern, Erzieher_innen mit Migrationshintergrund, Erzieher_innen mit Behinderung sowie unterschiedlichen Alters.

Allgemeinbildende Schulen:

Die Risiken, in allgemeinbildenden Schulen diskriminiert zu werden, sind vielfältig. Bereits in der Grundschule herrscht eine „Ausgrenzungspraxis“ vor, die Chancenungleichheit bedingt und teilweise fördert. Dazu gehören das Aufnahmeverfahren und die Einschulungsphase, die Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie die Übergangsempfehlungen auf weiterführende Schulen am Ende der

Grundschulzeit. In all diesen Bereichen können Vorurteile und Diskriminierung sich nachteilig auf den weiteren Bildungsverlauf der Kinder auswirken. Rechtlich mangelt es in den meisten Schulgesetzen der Länder an einem umfassenden Schutz vor Diskriminierung. Weder gibt es ausreichend ausdrückliche Verbote von Benachteiligungen, noch sind die Wege für eine Beschwerde und den Rechtsschutz klar definiert. Hier müssen dringend Schutzlücken geschlossen werden.

Zugang zur Schule:

Das Recht auf einen diskriminierungsfreien Zugang zur Regelschule ist bisher nur unzureichend verwirklicht. So fehlt es in vielen Ländern an einer ausdrücklichen Schulpflicht für Kinder ohne Aufenthaltsstatus. Einige Länder haben in ihren Schulgesetzen immerhin ein Schulbesuchsrecht formuliert, in anderen gibt es jedoch bisher weder das eine noch das andere, hier bedarf es einer rechtlichen Gleichstellung. Nicht einmal ein Fünftel der Kinder mit Förderbedarf besucht eine Regelschule. Die Schulgesetze setzen Inklusion bisher nur zögerlich um, obwohl sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention die Pflicht ableitet, das Recht auf inklusive Beschulung in die Schulgesetze aufzunehmen. Verstärkt wird das Problem durch das „Inklusionsdilemma“: Eltern wollen zwar eine inklusive Beschulung ihrer behinderten Kinder, fürchten aber Benachteiligungen in unzureichend vorbereiteten Regelschulen. Kinder mit  Migrationshintergrund leiden unter Vorurteilen und sachlich ungerechtfertigten Zuschreibungen wie etwa einer niedrigeren Leistungsfähigkeit. Sie bekommen häufiger einen sonderpädagogischen Förderbedarf attestiert. Studien zufolge könnte dies auch daran liegen, dass Verfahren zur Feststellung dieses Bedarfs an fehlenden Deutschkenntnissen festgemacht werden. Besonders problematisch ist hierbei, dass Förderschulen zugleich weniger spezifische Unterstützung für Kinder mit Migrationshintergrund bieten als Regelschulen.

Leistungsbewertung:

Auch bei der Erteilung von Noten und anderen Leistungsbewertungen können diskriminierende Mechanismen zum Tragen kommen. So kann z. B. ein türkischer Name oder die „niedrige soziale Herkunft“ von Schüler_innen beim Lehrkörper dazu führen, dass Leistungen schlechter bewertet werden. Je relevanter Noten für die weitere berufliche und Ausbildungslaufbahn sind, desto problematischer ist die scheinbar neutrale Notengebung. Eine gerechte Bewertung der schulischen Leistungen bleibt dabei eine Idealvorstellung. Sinnvoll wäre es daher, wenn Schulen mehr auf das Lernen und die Förderung der Chancengerechtigkeit abzielten.

Übergang von der Grundschule: 

Der Übergang auf eine weiterführende Schule stellt entscheidende Weichen für die Zukunft der Kinder. Umso wichtiger ist es, dass dieser gerecht und diskriminierungsfrei geschieht. Neben der Leistungsbewertung und –beurteilung gibt es hier jedoch weitere Diskriminierungsrisiken, etwa Unterstellungen durch das Lehrpersonal, was die Unterstützungsfähigkeit der Eltern betrifft, sowie „feste“ Überweisungsquoten an bestimmte Schulformen. Studien zufolge kommt es in bis zu einem Viertel der Fälle zu Fehlplatzierungen. Hierfür sind nicht nur problematische Notengebungen verantwortlich. Selbst bei gleicher Leistung neigen Lehrer_innen dazu, Kindern mit Migrationshintergrund oder „niedriger sozialer Herkunft“ seltener eine Gymnasialempfehlung auszusprechen. Besonders kritisch ist diesbezüglich die fehlende Durchlässigkeit zwischen den Schultypen in Deutschland, die einen späteren Ausgleich der Benachteiligung erschwert.

Formen von Diskriminierung in Schulen:

Schulen reagieren teilweise nur unzureichend auf Erfahrungen ihrer Schüler_innen mit Diskriminierung. Umfassende Konzepte gegen Benachteiligungen sind selten. Werden Lernende in der Schule diskriminiert, kann dies jedoch ihr Selbstwertgefühl beeinträchtigen und zu schlechteren Leistungen führen. Besonders kritisch sieht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in diesem Zusammenhang das Verbot an einigen Schulen, in der eigenen Muttersprache zu sprechen. Deutsch als Unterrichtssprache sollte genügen, weitergehende Verbote stehen der Förderung der kulturellen Vielfalt und Identität entgegen. Auch in der Ausübung ihrer Religion können Schüler_innen besondere Benachteiligungen erfahren, insbesondere die rund 700.000 Lernenden muslimischen Glaubens an Schulen in Deutschland. Dazu gehört z. B. die vielfach mangelnde Akzeptanz von Schülerinnen mit Kopftüchern. Wie Studien zeigen, werden die Leistungen von Musliminnen mit Kopftüchern in der Schule häufig unterschätzt.

Bei der Beachtung religiöser Bedürfnisse sind allerdings Ausnahmen möglich, etwa wenn der Schulfrieden gefährdet ist oder das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden könnte, z. B. durch eine vorschnelle Befreiung von Mädchen vom Sport. Fehlende Toleranz an Schulen herrscht auch gegenüber lesbischen, schwulen, bise-xuellen und Trans*-Jugendlichen. „Schwul“, „Schwuchtel“ oder „Lesbe“ sind gängige Schimpfwörter auf den Schulhöfen, wie eine Umfrage an Berliner Schulen ergab. Hier machte sich nach Angaben der Schüler_innen sogar ein Drittel des Lehrkörpers über nicht geschlechtskonforme Lebensweisen lustig. Auch Behindertenfeindlichkeit äußert sich in Schulen. Sie reicht vom Anstarren und Verspotten bis hin zu Handgreiflichkeiten seitens der Schüler_innen. Lehrer_innen diskriminieren, indem sie diese Kinder nicht in Schutz nehmen, deren Interessen nicht ernst nehmen oder alltägliche Hilfen verweigern. Wenn Schüler_innen ständig benachteiligt werden, sinken Motivation, Leistung sowie die Identifikation mit den Bildungszielen. Die ständige Konfrontation mit bestimmten Stereotypen und Vorurteilen (etwa, dass türkischstämmige Jungen „aggressiv“, „machohaft“ usw. seien), kann langfristig die erfolgreiche Bildungsteilhabe verhindern.

Umgang mit Diskriminierung in Schulen:

Schulen fehlt es zum Teil immer noch an Vielfalt. Dies betrifft zum einen den Lehrkörper, der nach wie vor überwiegend weiblich und ohne Migrationshintergrund ist. Aber auch Schulmaterialien reproduzieren Stereotype, etwa rassistische Vorstellungen oder normative Vorstellungen über Familie. Lernenden und Lehrenden fehlt es gleichermaßen an Wissen über Rechte bei Diskriminierung, Beratungsmöglichkeiten und Ansprechpartner. Der gerichtliche Schutz scheitert oft an der langen Verfahrensdauer und psychologischen Hürden. Es braucht daher in den Schulen klare Regelungen zu Beschwerderechten und –verfahren sowie unabhängige Beschwerdestellen. Derzeit sind in der Regel Schulleitung und –aufsicht zuständig, was die Gefahr birgt, dass diese Vorwürfe von Diskriminierung bestreiten oder verdrängen.

Hochschulen:

Zugang zur Hochschule: 

Der Zugang zur Hochschule ist für angehende Studierende mit Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder einer „niedrigen sozialen Herkunft“ immer noch die zentrale Hürde. Gründe sind u. a. eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten, eine mangelnde Vertrautheit mit dem System Hochschule, fehlende bauliche Barrierefreiheit und bürokratische Hindernisse. Besonders augenfällig werden die Probleme beim Merkmal der „sozialen Herkunft“. Kinder aus Akademikerfamilien haben eine dreimal so große Chance, ein Studium aufzunehmen, wie Kinder von Eltern ohne Hochschulausbildung. Eine entscheidende Rolle spielt die Frage der Finanzierbarkeit bzw. die Befürchtung von Studienberechtigten, dass das Studium nicht finanzierbar sein könnte. Zudem erhalten ältere Studierende nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsförderung.

Für Studienberechtigte mit Behinderung können besondere Auswahlkriterien diskriminierend sein, etwa die Anforderung beruflicher Vorerfahrungen oder besondere Mobilität. Bestimmte Nachteilsausgleiche wie die Verbesserung der Durchschnittsnote gewähren nicht mehr alle Hochschulen.

Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ihre Studienberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, stehen vor besonderen Hindernissen. Neben sprachlichen Hürden zählen hierzu langwierige bürokratische Zulassungsprozesse oder die nicht adäquate Anerkennung von Leistungsnachweisen aus dem Ausland.

Diskriminierungsrisiken: 

Systematische Daten über Diskriminierungserfahrungen an deutschen Hochschulen gibt es bisher nicht. Fest steht, dass im Verlauf des Studiums Diskriminierung im Hinblick auf alle Merkmale des AGG wie auch die „soziale Herkunft“ stattfinden kann. Ursachen sind unter anderem die mangelnde Finanzierung für bestimmte Studierende, Hürden bei Prüfungssituationen wie mangelnde Barrierefreiheit, fehlende oder schwer zugängliche Information und Beratung und sexuelle Belästigung. Am Thema Studienabbruch lassen sich Diskriminierungserfahrungen festmachen: Zu den häufigsten Motiven für den Abbruch des Studiums zählen finanzielle Probleme aufgrund struktureller Benachteiligungen wegen der „sozialen Herkunft“, des Migrationshintergrunds oder einer Behinderung. Andere Probleme im Studienverlauf können z. B. fehlende akademische Kontakte sein, die den Erfolg eines Studiums absichern und berufliche Perspektiven aufzeigen können.

Diversity an Hochschulen: 

Hochschulen entwickeln verstärkt Diversity-Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt. Die Vermeidung von Diskriminierung spielt dabei allerdings noch eine untergeordnete Rolle. Es fehlt zudem an Diversity Mainstreaming, bei dem alle Diskriminierungsmerkmale gleichwertig und umfassend mitgedacht und adressiert werden. Das ADS-Modellprojekt „Diskriminierungsfreie Hochschule – Mit Wissen Vielfalt schaffen“ (2010-2012) bietet hier eine wichtige Grundlage, um Diskriminierungsrisiken zu erkennen und strategisch anzugehen. Dazu will die ADS eine Handreichung für Hochschulen veröffentlichen, die auf den Projektergebnissen aufbaut. Sie bietet eine Checkliste zur Identifizierung von Diskriminierungsrisiken, Good-Practice-Beispiele sowie Empfehlun gen, wie Diversity-Strategien an der Hochschule verankert werden können.

Die vollständige Studie finden Sie hier.