Auszug aus dem Prüfbericht der Deutschen Bischofskonferenz zu den Bauprojekten am Limburger Domberg, 26.3.2014
Nach den der Prüfungskommission erteilten Auskünften und vorgelegten Unterlagen werden im Domkapitel des Bistums Limburg bereits im Jahre 2004 erste Überlegungen für ein neues Haus der Bischöfe, vorzugsweise auf dem Domberg, angestellt. Den daraus resultierenden Entschlüssen liegen weder ein Auftrag noch eine vorgängige Klärung der Zuständigkeiten zugrunde. Zur Finanzierung dieses Projektes wird bereits frühzeitig eine Rücklage aus Kirchensteuermitteln in Höhe von 2,0 Mio. € beim Bischöflichen Ordinariat gebildet. Diese Summe, die schon zum damaligen Zeitpunkt erkennbar zu niedrig angesetzt worden ist, erwies sich vor allem in konkreteren Planungsphasen und dann in der Realisierung des Baus als Fehler, der sich von den ersten Entscheidungsträgern verursacht im weiteren Verlauf des Projekts in zu niedrigen Kostenschätzungen und schließlich in zu niedrig bezifferten Bausummen durchzog.
Bei der Prüfung der Bausubstanz der Gebäude auf dem in Frage kommenden Grundstück – auch die Eigentumsverhältnisse auf dem Domberg waren noch zu klären – wird ein schlechterer Zustand als zunächst angenommen ermittelt. Desweiteren sind noch bestehende Mietverhältnisse zu beachten.
Im Lauf der Zeit entwickeln sich innerhalb des Domkapitels allmählich unterschiedliche bis gegenläufige Vorstellungen von diesem Projekt.
Nach der Klärung wesentlicher Sachverhalte (z. B. Grundstückseigentümer, Bausubstanz, Mietverhältnisse, Sanierung), die sich bis zum Jahr 2007 hinzieht, legt Architekt Professor Mäckler in der Amtszeit des Diözesanadministrators (Sedisvakanz) im Auftrag des Domkapitels einen Entwurf vor.
Nach seiner Wahl und der anschließenden Bestätigung durch Papst Benedikt XVI. im November 2007 wird der Bischof vom Domkapitel über das geplante neue Haus der Bischöfe informiert. Architekt Professor Mäckler stellt dem neuen Bischof noch in Münster diesen Entwurf vor und erhält seine Zustimmung. Noch im Dezember 2007 stellt das Domkapitel das neue Projekt mit vorgesehenen Baukosten in Höhe von ca. 6,0 Mio. € über die Pressestelle der Öffentlichkeit vor; damit wird insbesondere wegen der Höhe der vorgesehenen Baukosten eine Protestwelle ausgelöst. Nach anfänglicher Suche nach einer Kostentreduzierung beendet das Domkapitel die Zusammenarbeit mit dem Architekten.
Anschließend kommt es zu einer nicht öffentlichen Ausschreibung eines Wettbewerbs unter ausgewählten Architekten. Eine kleine Kommission, die sich aus Mitgliedern verschiedener Gremien des Bistums Limburg zusammensetzt, entscheidet sich für den Entwurf des Architekten Hamm, dessen Entwurf seitens der Bauaufsicht der Stadt genehmigungsfähig ist. Wegen zusätzlicher Wünsche des Bischofs, auf die dieser keinesfalls verzichten möchte, ist die städtische Bauaufsicht anschließend nicht mehr bereit, die in Aussicht gestellte Baugenehmigung aufrechtzuerhalten.
Der Generalvikar nimmt in dieser Zeit Kontakt mit dem ihm bekannten ehemaligen Diözesanbaumeister des Bistums Eichstätt auf. Dieser erklärt sich zwar bereit zu helfen, aber nur als Berater und nicht als planender und bauleitender Architekt. Der Entwurf des Architekten Hamm wird von ihm verworfen, stattdessen legt er dem Bischof eigene Skizzen vor, die sein Gefallen finden. Bei der Ausgestaltung dieser Skizzen durch die Planer des Architektenbüros des Eichstätter Diözesanbaumeisters a.D. kommt es zu Schwierigkeiten. Dieser möchte jedoch auf seine Vorstellungen – insbesondere auf den von ihm vorgesehenen Neigungswinkel des Kapellendaches – nicht verzichten und gibt seinen Auftrag – mit Zustimmung des Bischofs – an den ihm bekannten Architekten Frielinghaus weiter. Dieser übernimmt jedoch nicht die Vorarbeit seiner Vorgänger, sondern beginnt in Abstimmung mit dem Bischof von Grund auf mit neuen Entwürfen und Planungen.
Zu Beginn seiner Amtszeit ist der Bischof mit verschiedenen, auch seine persönliche Situation betreffenden Indiskretionen sowie mit Unterschlagungen im Bereich des Ordinariats Limburg konfrontiert worden. In dieser Zeit entsteht bei ihm der Eindruck einer unzureichenden Organisation der Verwaltung des Bistums und der Unzuverlässigkeit der darin agierenden Personen. Um sich dem nicht auszuliefern in einer heiklen Angelegenheit wie dem Bau des Hauses der Bischöfe entsteht sein Wunsch, die Bauherrenschaft für die Baumaßnahme an den Bischöflichen Stuhl zu ziehen. Er entscheidet sich im Einvernehmen mit seinem loyal handelnden Generalvikar, den Bischöflichen Stuhl durch eine wesentliche Änderung des geltenden Statuts neu zu organisieren, u. a. durch Errichtung eines Verwaltungsrates und durch gleichzeitige Entbindung der bisherigen kirchlichen Gremien von ihren Mitwirkungs- und Kontrollrechten. Das Domkapitel versucht seine Bedenken beim Bischof vorzutragen, sieht jedoch im Bischof den kirchlichen Gesetzgeber für das Statut und teilt ihm deshalb schriftlich mit, dass es seine Mitwirkung an der Neufassung des Statuts und folglich an der Baumaßnahme beendet. Spätestens ab Inkrafttreten des neuen Statuts zum 01.04.2011 finden sich in den Protokollen des Domkapitels keine weiteren Feststellungen zu der Baumaßnahme.
Im Mai 2010 legt Architekt Frielinghaus die ersten Planungen vor und zu dieser Zeit übernimmt der Bischöfliche Stuhl, vertreten durch den Bischof, die Bauherrenschaft und damit die alleinige Verantwortung für die Baumaßnahme.
Nach der Übernahme der Bauherrenschaft ernennt der Bischof auf der Basis einer Nebentätigkeit einen Abteilungsleiter des Dezernates Finanzen, Verwaltung und Bau als Geschäftsführer des Bischöflichen Stuhls, ohne ihm jedoch Vollmachten für eigenständiges Arbeiten zu übertragen. Er verpflichtet ihn lt. Ernennungsurkunde und durch seinen neuen zusätzlichen Dienstvertrag zu absoluter Verschwiegenheit über Vorgänge beim Bischöflichen Stuhl. Als weitere Maßnahme beauftragt er zusätzlich – im Sinne einer Amtshilfe – jedoch ohne schriftliche Regelung den Diözesanbaumeister bei Beibehaltung dessen bisheriger Tätigkeit als Abteilungsleiter im Ordinariat mit Arbeiten an der Baumaßnahme. Beide Mitarbeiter erfüllen ihren Auftrag mit großem Einsatz. Ihre Hauptaufgaben beim Bischöflichen Ordinariat führten sie in dieser Zeit weiterhin pflichtgemäß aus.
Der Diözesanbaumeister, der Geschäftsführer, die Mitglieder des Verwaltungsrates und nicht zuletzt auch der Generalvikar respektieren die hierarchische Struktur einer Diözese in der Katholischen Kirche und selbstverständlich Würde und Stand des Bischofs als durch Weihe legitimierter Inhaber des höchsten Leitungsamtes im Bistum und folgen deshalb nicht nur seinen Anweisungen jederzeit loyal, sondern versuchen, möglichst all seine Wünsche zu erfüllen. Widerspruch oder Widerstand gegen den Bischof hätten gerade den Diözesanbaumeister und den GeschaÅNftsführer in Gewissensnöte geführt.
Um eine befürchtete Verletzung der Geheimhaltung und der Verschwiegenheitsverpflichtung auszuschließen, hätte die gesamte Baubetreuung vom Bischöflichen Stuhl geleistet werden müssen. Da aber die organisatorischen Kapazitäten nicht ausreichen, wird die Baubuchhaltung auf eine Wirtschaftspr üfungsgesellschaft ausgelagert. Auch die Abwicklung der Gehaltsabrechnung aller Mitarbeiter des Bischöflichen Stuhls wird auf eine weitere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.
Der Bischof und der Generalvikar sind zum damaligen Zeitpunkt überzeugt, eine Struktur geschaffen zu haben, die auch nach außen absolute Verschwiegenheit garantiert. Sie gründen damit jedoch ein, sowohl in die Öffentlichkeit als auch zum Bistum hin intransparentes System. Der Bischof kann darin zwar ungehindert sein alleiniges Weisungsrecht aus üben, muss aber auch die gesamte Verantwortung alleine tragen, wenn er die Leitungsinstrumente, die mitverantwortlichen Gremien und die Kompetenzen aus der Verwaltungsbehörde nicht mehr zur Verfügung hat bzw. sich nicht zu Nutze macht.
Für die Baumaßnahme des Bischöflichen Stuhls sind somit nur mehr tätig: der Bischof, der Generalvikar als sein Vertreter, der Diözesanbaumeister für die baulichen Belange und der Geschäftsführer für die Buchhaltung, sowie der neugeschaffene Verwaltungsrat. Der Diözesanbaumeister und der Geschäftsführer haben auf Grund der ihnen auferlegten Verschwiegenheitsverpflichtung parallel nebeneinander gearbeitet, ohne vom Inhalt der Tätigkeit des anderen Kenntnis zu haben. Der Verwaltungsrat, der aus drei Mitgliedern besteht und der sichlt. Statut zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet weiß, sieht sich nach eigenen Aussagen nicht als Entscheidungs-, sondern als Beratungsgremium, da alle Beschlüsse erst mit der Unterzeichnung des Sitzungsprotokolls durch den Bischof gültig werden.
Die Prüfungskommission hat erhebliche Zweifel, ob dem Vermögensverwaltungsrat jeweils die für dessen Beschlussfassung notwendigen Informationen in ausreichendem Maße vom Bischof oder von seinem Vertreter zur Verfügung gestellt worden sind. Andererseits ist jedoch ebenfalls festzustellen, dass auch der Vermögensverwaltungsrat seinen lt. Statut festgelegten Pflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist.
Durch die organisatorische, finanzielle, wirtschaftliche und vermögensrechtliche Trennung des Bischöflichen Stuhls vom Bischöflichen Ordinariat einschließlich einer strikten Informationssperre von Seiten des Bischöflichen Stuhls nach außen ergeben sich für die Baumaßnahme folgende Konsequenzen:
· Tätigkeit der Innenrevision für den Bischöflichen Stuhl sollte durch die des Abschlussprüfers ersetzt werden.
· Entbindung des Dezernenten für Finanzen, Verwaltung und Bau sowie des Leiters der zentralen Dienste von der bisherigen Mitverantwortung für den Bischöflichen Stuhl durch schriftliche Anweisung des Generalvikars
· Keine interne Dokumentation betreffend Baumaßnahmen einschließlich fehlender Archivierung
· Aufbau einer eigenständigen Registratur, so dass alle Posteingänge getrennt vom Bischöflichen Ordinariat direkt an den Bischöflichen Stuhl gelangen.
Trotz der durch die sukzessive Erweiterung immer größer werdenden Dimension des Bauprojektes bleibt der Kreis der Handelnden weiterhin klein: der Bischof, sein Sekretär (nun zusätzlich als zukünftiger Verwalter des „Haus der Bischöfe“), der Generalvikar, der Diözesanbaumeister, der Geschäftsführer sowie der Architekt, der Innenarchitekt mit dem Möbelschreiner und der Lichtplaner. Der Generalvikar nimmt nach wenigen Sitzungen nicht mehr an den Baubesprechungen teil, da ihm das Projekt nach eigenen Worten „zu groß und zu teuer“ wird.
Die zeitnahe Fertigstellung des Projektes – bei gleichzeitiger Ausführung der Gewerke auf höchster Qualitätsstufe – hat für den Bischof höchste Priorität. Die Notwendigkeit einer Begrenzung der Mittel sieht der Bischof nicht, weil aus seiner Sicht im Bischöflichen Stuhl ausreichend Mittel vorhanden sind. Der Bischöfliche Stuhl verfügt tatsächlich über genügend Vermögen, um das Bauvorhaben durchführen zu können. Immobilien und sonstiges Vermögen sollen veräußert werden. Bei der Umschichtung von Grundstücken in Liquidität treten jedoch Probleme auf: Wegen des schnellen Baufortschritts reichen die liquiden Mittel nicht aus, um die eingehenden Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Deshalb wird durch Beschluss des Vermögensverwaltungssrates ein Finanzrahmen in Höhe bis zu 29,0 Mio. € eingeräumt, dessen Kreditanteil durch vorhandene Finanzanlagen als Lombardkredit gesichert wird. Auch nach der Realisierung der Baumaßnahme ist der Bischöfliche Stuhl trotz aller Probleme finanziell weiterhin nicht gefährdet.
Durch die Aufteilung in mehrere Bauprojekte mit insgesamt 16 Architektenverträgen soll neben Vermeidung der „Romgrenze“ (ab 5,0 Mio. €) die Möglichkeit geschaffen werden, im Falle einer öffentlichen Diskussion jedes einzelne Objekt, vor allem auch im Hinblick auf die Kosten, leichter kommunizieren zu können. Die Besorgnis im Hinblick auf die Reaktion der Öffentlichkeit hat zunächst das Domkapitel und später noch intensiver auch den Bischof veranlasst, erkennbar zu niedrige Baukosten zu veröffentlichen. So ist dem Bischof und allen übrigen Beteiligten seit der Sitzung des Vermögensverwaltungsrates am 01.07.2011 bekannt, dass für das Bauprojekt deutlich mehr als die zunächst veranschlagten 17,0 Mio. € an Kosten anzusetzen sind. Diese Besorgnis ist einer der Gründe, warum auch bis zur Einweihung des Objektes (29.06.2013) keine tatsächlichen Zahlen betreffend Baukosten genannt werden. Die vom Diözesanbaumeister am 28.06.2013 (am Tag vor der Einweihung) in der Pressekonferenz – nach seinen Angaben solle er auf Weisung des Bischofs bei den Baukosten einen Betrag unter 10,0 Mio. € angeben – genannten Baukosten in Höhe von 9,85 Mio. € lösen anschließend eine intensive Diskussion zwischen Bischof, Verwaltungsrat und Diözesanbaumeister sowie GeschaÅNftsführer aus. Nach Aussage der Beteiligten hat am 22.08.2013 der Diözesanbaumeister zunächst in einem Vorgespräch dem Bischof, dem Generalvikar und dem Geschäftsführer, anschließend in einer nicht protokollierten Verwaltungsratssitzung allen Mitgliedern, eine Tischvorlage zur Information zur Verfügung gestellt, in der für 17 Baumaßnahmen aktuell der Kostenrahmen (15,670 Mio. €), die Kostenberechnung (29,574 Mio. €), der Kostenstand (29.271.784,89 €) und die Kostenprognose (31.540 Mio. €) aufgeführt sind. Der Bischof habe am Schluss der Verwaltungsratssitzung eindringlich gebeten, dass diese Zahlen keinesfalls öffentlich genannt werden dürfen.
Spätestens mit der Unterzeichnung des Protokolls der Sitzung des Vermögensverwaltungsrates vom 28.08.2013 am 11.09.2013 ist neben dem Vermögensverwaltungsrat auch dem Bischof nachweislich bekannt, dass für dieses Bauprojekt ca. 31,5 Mio. € aufzubringen sein würden, da der Bischof mit seiner Unterschrift bestätigt hat, Kenntnis vom Beratungs- und Beschlussgegenstand der Sitzung vom 28.08.2013 erlangt zu haben. Damit waren dem Bischof während des Besuchs von Giovanni Kardinal Lajolo die tatsächlichen Kosten bekannt.
Diese Informationen vom 22. und 28.08.2013 über die aktuelle Kostensituation der Baumaßnahme stehen nicht im Einklang mit den später bei anderen Gelegenheiten gemachten Äußerungen des Bischofs, nach denen er erst am 07.10.2013 über die Gesamtkosten informiert worden sei.
Im Verlauf der Planungs- und Bauphase haben der Bischof, der Architekt und der Diözesanbaumeister das Bauprojekt in der Fläche immer weiter ausgedehnt – hierzu zählt beispielsweise auch die kostenintensive Vertiefung des Dombergs durch Abfräsen des Felsens um ca. 4 bis 4,5 Meter. Zudem wird vom Bischof zusammen mit dem Innenarchitekten und den Auftragnehmern Möbelschreiner und Lichtplaner der Standard mit entsprechenden Materialien durchweg auf ein sehr anspruchsvolles Niveau geachtet. Dabei ist jedoch eine notwendige Kostenkontrolle nicht im Blick.
Während der gesamten Planungs- und Bauphase, also in der Befassung des Domkapitels, der Sedisvakanz und ab der Übernahme der Bauherrenschaft durch den Bischof existiert – mit Ausnahme des nicht öffentlichen Architekturwettbewerbs im Jahre 2008 – kein Anforderungsprofil mit Vorgaben hinsichtlich Flächenbedarf, Raum- und Funktionsprogramm und/ oder Kostenschätzung. Der Bischof hat der Prüfungskommission ein auf März 2008 datiertes Dokument vorgelegt, in dem er die von ihm gewünschten Räumlichkeiten insgesamt aufgelistet hat. Das tatsächliche Anforderungsprofil hat sich jedoch erst jeweils während der einzelnen Baubesprechungen entwickelt.
Aus folgenden Gründen konnten sich die von der Prüfungskommission festgestellten kostentreibenden Faktoren in der gegebenen Weise entfalten (vgl. die Auflistung Ziff.: 5.3.6.1)
· Wünsche des Bischofs, die zu Kosten geführt haben (z. B. nachträglicher Austausch bereits installierter Lichtschalter in sensorengesteuerte Lichtschalter, Antiquitäten und Kunstwerke, Fisch-Becken, Mariengarten)
· Absolut unzureichende Kontrolle im Projektverlauf, insbesondere hinsichtlich der Kosten
· Zeitdruck: ausgelöst durch den Wunsch des Bischofs, die Baumaßnahme möglichst schnell zum Abschluss zu bringen. Folge: nur Auftrag an Firmen, die sicherstellen, den Auftrag bei gefordertem Qualitätsstandard, schnellstmöglich unabhängig vom Preis, ausführen zu können.
· Verzicht auf den bisher üblichen Mustervertrag des Bischöflichen Ordinariates, stattdessen Übernahme des Mustervertrages des jeweiligen Auftragnehmers, der in der Regel zu Lasten des Bauherrn formuliert ist.
· Ungünstige Vertragsgestaltung sowie deren Nutzung durch die Planungsbeteiligten in Verbindung mit den permanenten Änderungswünschen des Bischofs führen im Ergebnis zu Baunebenkosten nach KG 700 der DIN 276 von insgesamt 8,32 Mio. €.
Nach den Feststellungen der Prüfungskommission weist der Ablauf der verschiedenen Prozesse zur Vorbereitung und der anschließenden Durchführung der Baumaßnahme keine klare organisatorische Zuständigkeit auf d.h. keine klare Abgrenzung von Aufgaben und Kompetenzen, da das Bistum Limburg, das Domkapitel und der Bischöfliche Stuhl bis zum Erlass des Statuts im Jahre 2003 als Einheit gesehen wurden.
Die Entscheidung, mit minimalem Budget an dieser Stelle zu bauen, belastete das Projekt von Anfang an. Mit Übernahme der Bauherrenschaft durch den Bischöflichen Stuhl haben der Bischof und sein Stellvertreter ein in sich geschlossenes System geschaffen, in das auch Auftragnehmer integriert wurden (z. B. vertragliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit). Das systematische Fehlen von Vorgaben sieht die Prüfungskommission als Indiz für den intensiven Wunsch des Bauherrn, seine Anforderungen und theologischen Vorstellungen und Ziele ins Bauliche ohne Kostenkontrolle umzusetzen.
Den handelnden Personen gelingt keine situations- und bedarfsgerechte Lösung, der Wille zu einer unbedingt erforderlich offenen Kommunikation aller Fakten der Baumaßnahme mit kirchlichen Gremien sowie mit der Öffentlichkeit fehlt. Kirchenrechtliche Bestimmungen und für den Bischöflichen Stuhl geltende satzungsmäßige Normen werden weitestgehend nicht beachtet (Zur Problematik des St. Georgswerkes vgl. Ziff. 2.4.5 und 6.3.6). Eigentlich im Bistum zur Verfügung stehende Kompetenzen werden systematisch nicht genutzt. Die oben gemachten Feststellungen haben zum fast völligen Fehlen der zur Projektsteuerung erforderlichen Instrumente eines Bauherrn geführt.
Es kann zwar festgestellt werden, dass eine allseits als achtbare und beachtliche Architekturleistung gewertetes und gewürdigtes Bau-Ensemble entstanden ist, das sowohl in seiner äußeren Gestalt als auch in seiner inneren Ausgestaltung hohen fachlichen und ästhetischen Kriterien gerecht wird. Seine Entstehung hat jedoch insgesamt gesehen – und zwar nicht nur im Hinblick auf seine bis zum 18.10.2013 aufgelaufenen Gesamtkosten von 30,717 Mio. € und seine komplizierten Entscheidungswege, sondern auch in seinen Auswirkungen auf die betroffenen Personen – einen sehr hohen Preis gefordert.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier.