Dokumente zum Zeitgeschehen

»Der Gesamtwert der erteilten Ausfuhrgenehmigungen ist gestiegen«

Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2013, Mai 2014

Zusammenfassung

Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung gibt dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit ein umfassendes Bild über die deutsche Rüstungsexportpolitik – auch im internationalen Rahmen – und informiert über die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern und die tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen im zurückliegenden Berichtsjahr. Die Kontrolle von Rüstungsgütern ist ein sehr sensibler Bereich. Die Bundesregierung verfolgt eine zurückhaltende Rüstungsexportpolitik.

Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 und der Gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 geben den Rahmen für die Genehmigungspraxis der Bundesregierung vor. Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Die Politischen Grundsätze machen hier klare Vorgaben: Wenn „hinreichender Verdacht“ besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter „zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschrechtsverletzungen missbraucht werden“, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Dabei wird auch das Verhalten des Landes in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verwendung von Rüstungsgütern berücksichtigt. Besteht kein hinreichender Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung, prüft die Bundesregierung den Fall unter Abwägung aller Umstände, einschließlich der außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands, in dem betreffenden Land und der Region. Derartige Abwägungen sind auch in anderen, Deutschland politisch nahe stehenden Exportnationen üblich.

Die Belieferung von Ländern außerhalb der EU und NATO scheidet daher nicht prinzipiell aus. Die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung unterscheidet sich insofern nicht grundsätzlich von der unserer EU- und NATO-Partner.

Wegen der besonderen Sensibilität des Exports von Kleinwaffen ist diesem Thema in diesem Bericht ein eigener Abschnitt gewidmet. Die Bundesregierung legt zum Zwecke der Kohärenz zwischen Rüstungsexportpolitik und der Außen-, Sicherheits- sowie Entwicklungspolitik besonders strenge Maßstäbe an die Genehmigungserteilung für Exporte von Kleinwaffen in Drittländer, insbesondere Entwicklungsländer, an. Auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für eine effiziente Verhinderung der illegalen Verbreitung dieser Waffen und ihrer Munition ein.

Mit der Vorlage des Rüstungsexportberichts erstmals vor der Sommerpause wird die Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen weiter verbessert. Die Bundesregierung setzt damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass ein zusätzlicher Zwischenbericht über die im jeweils ersten Halbjahr des laufenden Jahres erteilten Ausfuhrgenehmigungen informieren soll.

Der Inhalt des 15. Rüstungsexportberichts für das Jahr 2013 lässt sich wie folgt zusammenfassen1:

Im Jahr 2013 wurden für Rüstungsgüter Einzelausfuhrgenehmigungen im Wert von insgesamt 5,846 Mrd. € erteilt (2012: 4,704 Mrd. €). Der Gesamtwert ist gegenüber dem Vorjahr somit um rd. 1,14 Mrd. € gestiegen. Ein Anteil von rd. 38 % des Wertes der Einzelausfuhrgenehmigungen entfiel auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder (2012: rund 45 %), rund 62 % auf Drittländer (2012: rund 55 %). Der hohe Anteil der Ausfuhrgenehmigungen in Drittländer ergibt sich aus umfangreichen Genehmigungen nach Algerien, Katar, Saudi-Arabien und Indonesien.

Auf Entwicklungsländer2 entfielen im Berichtsjahr 9,6 % des Gesamtwerts aller Einzelgenehmigungen (2012: 7,0 %)3. Der Wert der erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Ausfuhren im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern belief sich im Berichtsjahr auf 2,494 Mrd. € (2012: 4,172 Mrd. €).

Neben den Werten der erteilten Ausfuhrgenehmigungen werden bei Kriegswaffen auch die tatsächlichen Ausfuhren erfasst (2013: 933 Mio. €, 2012: 946 Mio. €). Der Gesamtwert ist damit gegenüber dem Vorjahr um 13 Mio. € zurückgegangen. Da die erteilten Genehmigungen nicht unbedingt im selben Jahr für eine Ausfuhr ausgenutzt werden, fallen Genehmigungs- und Ausfuhrzahlen in der Regel auseinander. Der Anteil der Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO- gleichgestellte Länder belief sich im Berichtsjahr auf rund 33 % (2012: rd. 41 %), der Anteil der Ausfuhren in Drittländer auf rund 67 % (2012: rd. 59 %). Davon gingen Lieferungen in Höhe von 274,7 Mio. € in die Republik Korea, Lieferungen in Höhe von 102,3 Mio. € in die Vereinigten Arabischen Emirate, Lieferungen in Höhe von 59,1 Mio. € nach Algerien und Lieferungen in Höhe von 52,5 Mio. € nach Singapur. Auf diese vier Länder entfielen damit rd. 55 % des Gesamtvolumens der kommerziellen Kriegswaffenausfuhren an Drittländer.

Einzelheiten zur deutschen Rüstungsexportpolitik im internationalen Rahmen ergeben sich aus Kapitel II und Kapitel III Nr. 3. Die gesamten Genehmigungen des Jahres 2013 sind nach Ländern geordnet in der Anlage 8 beschrieben. 

1       Die bisherigen Rüstungsexportberichte wurden als Bundestags-Drucksachen veröffentlicht und sind im Internet abrufbar unter: http://www.bmwi.bund.de.

2       Entwicklungsländer und -gebiete entsprechend der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste), zu denen auch der NATO-Partner Türkei sowie u. a. Brasilien, Malaysia und Südafrika zählen. Die Liste ist als Anlage 12 des Rüstungsexportberichts beigefügt.

3          Einzelheiten hierzu siehe unter III. 1. a). 

Den vollständigen Bericht finden Sie hier.