Dokumente zum Zeitgeschehen

»Bundeswehr-Bombardierung des IS wäre völkerrechts- und verfassungswidrig«

Brief des Co-Präsidenten der IALANA an den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, 3.12.2015

Auszug aus der Anlage zum Brief von Dr. Peter Becker an Dr. Norbert Röttgen:

»Warum die Teilnahme der Bundeswehr an der Bombardierung des ISIS völkerrechts- und verfassungswidrig wäre

1.Die Rechtslage

Auch für die Bekämpfung des Terrorismus gelten Völkerrecht, Verfassung und allgemeine Gesetze.
Nach Art. 25 GG sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts und gehen den allgemeinen Gesetzen vor.
Zu den allgemeinen Regeln gehören das Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 und das Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 der UN-Charta.
Davon gibt es nur zwei Ausnahmen:
die Ermächtigung des Sicherheitsrats,
das Selbstverteidigungsrecht.
Eine Ermächtigung des Sicherheitsrats für einen militärischen Einsatz gegen den ISIS liegt nicht vor.
Das Selbstverteidigungsrecht ist nicht gegeben. [...]

2. Krieg gegen den Terrorismus verkennt sein Entstehen und sein Wesen

Der ‚Terror‘ des IS ist das Ergebnis unglaublicher Kriegsverbrechen vor allem der USA, aber auch die Unterstützung europäischer Staaten wie Frankreich, Italien und Spanien.
Die richtige Reaktion ist:
Die Gründe für die Terroranschläge analysieren,
dabei die eigenen Fehlleistungen nicht verschweigen,
versuchen, den Terrorismus mit den Mitteln der zivilen Konfliktbearbeitung obsolet zu machen,
Terrorakte selbst mit den Mitteln des Strafrechts und des Strafprozessrechts ahnden. 
Der Krieg ist dafür nicht das richtige Instrument. [...]

Und der Krieg in Syrien? Klar: Machthaber Assad hat die gewaltfreie demokratische Aufstandsbewegung mit Gewalt bekämpft. Aber auch dieser Aufstand wurde ‚infiziert‘, und zwar durch die verschiedensten Milizen, die ‚vom Westen‘  – allen voran die USA, aber auch Saudi - Arabien und Katar  – unterstützt werden. In diesem unübersichtlichen Krieg versucht der ISIS einen Staat aufzubauen  – rechtlich wichtig: Er ist kein Staat! Und seine Gräueltaten sind einerseits Rache, andererseits Werbemaßnahmen.
Aber ist Bombardieren  – mit Hilfe der Bundeswehr bei der Zielbestimmung  – die richtige Antwort? [...]

3. Die Alternative

Deutschland, vor allem der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier, hat in der jüngsten Vergangenheit immer wieder die Instrumente der Diplomatie eingesetzt, in den Vereinbarungen Minsk I und II, in der Beschlussfassung vom 30. Oktober als einer von 17 Staaten, die an der Syrien-Konferenz in Wien teilnehmen. Das ist der richtige Weg.«

Den Brief und die vollständige Anlage finden Sie hier.