Bericht von Amnesty International, 27.9.2016
Als Reaktion auf die steigende Zahl von Flüchtlingen und Migranten, die ab Januar 2015 nach Ungarn kamen, ergriff die Regierung Maßnahmen, um sie an der Einreise zu hindern. Am 15. September 2015 rief die Regierung wegen der "durch die Masseneinwanderung entstandenen Situation" den Krisenfall aus. Am selben Tag wurde ein Zaun an der Grenze zu Serbien fertiggestellt. Gleichzeitig traten Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Asylgesetzes in Kraft, die das Überwinden des Grenzzauns zur Straftat erklärten und "Transitzonen" an der Grenze einführten. Am 17. Oktober 2015 wurde der Zaun an der Grenze zu Kroatien fertiggestellt. Innerhalb von zwei Tagen sanken die Zahlen der täglich in Ungarn eintreffenden Flüchtlinge und Migranten von mehr als 6000 auf einige wenige. Bis zum Jahresende wurden mehr als 900 Personen wegen "illegalen Grenzübertritts" strafrechtlich verfolgt und abgeschoben.
Die Strafverfolgung "illegaler" Grenzübertritte und die Schließung der Grenzen ergänzten gesetzliche Maßnahmen, die bereits im Sommer den Zugang zu Asylverfahren eingeschränkt hatten. Am 1. August 2015 trat eine Änderung des Asylgesetzes in Kraft, mit der die Regierung ermächtigt wurde, eine Liste "sicherer Herkunftsstaaten" und "sicherer Transitdrittstaaten" zu erstellen. Damit konnten Asylgesuche von Personen aus "sicheren Herkunftsstaaten" abgelehnt werden und Personen, die auf ihrer Reise nach Ungarn durch "sichere Transitdrittstaaten" gereist waren, dorthin zurückgeschickt werden. Als "sicher" betrachteten die Behörden Serbien, Mazedonien und die EU-Mitgliedstaaten, darunter Griechenland. NGOs befürchteten, die Anwendung des Gesetzes könne dazu führen, dass Ungarn gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Da nicht weiter geprüft werde, ob einem Antragsteller in seinem Herkunftsland oder einem Transitland schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, werde der Grundsatz des Non-Refoulement (Nicht-Zurückweisung) verletzt.
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