Dokumente zum Zeitgeschehen

»Fast jede zweite Hartz IV-Klage ist erfolgreich«

Pressemitteilung der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Die Linke), 16.11.2016

In den Jahren 2013 bis 2016 landeten Monat für Monat rund 10.000 Einwände gegen Hartz IV-Bescheide als Klagen vor Sozialgerichten. Die drei häufigsten Beschwerdegründe waren durchgängig die Übernahme der Kosten der Unterkunft, Beschwerden gegen Erstattungsforderungen (Rückzahlungsforderungen) der Jobcenter und Untätigkeitsklagen. Letztere sind zulässig, wenn ein Jobcenter sich mehr als sechs Monate Zeit lässt, um über einen Antrag zu entscheiden.

In 44 Prozent der Fälle wurde den Klagen der Betroffenen im Jahr 2016 (Daten liegen bis einschließlich September vor) stattgegeben. Dieser Wert liegt über den Werten für die Jahre 2015 (40 Prozent), 2014 (41 Prozent) und 2013 (43 Prozent).
Im September 2016 waren 189.340 Klagen sowie 185.115 Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide anhängig.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier. Die zugehörigen Daten der Bundesagentur für Arbeit können Sie hier herunterladen.