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»Knapp die Hälfte der Minijobber erhält weniger als den Mindestlohn«

Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, 30.1.2017

Bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns für geringfügig Beschäftigte gibt es nach wie vor erhebliche Lücken. Zahlreiche Minijobberinnen und Minijobber dürften nicht den Mindestlohn erhalten. Das ergibt sich aus einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Sie zeigt auf Basis der aktuellsten verfügbaren Daten, dass 2015 knapp die Hälfte der Minijobber weniger als den Mindestlohn von damals 8,50 Euro brutto pro Stunde bezahlt bekam. Der Anteil sank im Jahresverlauf nur langsam. „Die Zahlen lassen keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben. Die geringfügige Beschäftigung bleibt weiter überwiegend von Niedriglöhnen geprägt“, konstatieren die Studienautoren Dr. Toralf Pusch und Dr. Hartmut Seifert. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar „noch längst nicht flächendeckend angewendet“, schließen die Arbeitsmarktforscher. Es mangele an effektiven Kontrollen.

Für ihre Studie werteten Pusch und Seifert die neuesten verfügbaren Daten aus zwei repräsentativen Quellen aus: Dem sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und dem Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung (PASS), das vom Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit betreut wird. In beiden Panels wurden im Laufe des Jahres 2015 mehrere Tausend Arbeitnehmer zu Einkommen und Arbeitszeiten befragt. Die WSI-Forscher konzentrieren sich in ihrer Auswertung auf Menschen, für die der Minijob den Haupterwerb darstellt. Branchen, in denen der gesetzliche Mindestlohn für einen Übergangszeitraum legal unterschritten werden durfte, haben sie für ihre Analyse bereits herausgerechnet.

Die vollständige Studie finden Sie hier.