Dokumente zum Zeitgeschehen

»Der Widerstand der fünf Atomwaffenstaaten verletzt ihre Rechtspflicht zur atomaren Abrüstung«

Erklärung von IALANA, 28. Oktober 2020

Am 24. Oktober 2020 hat der fünfzigste Staat den „Vertrag über das Verbot von Kernwaffen“ (TPNW) ratifiziert. Neunzig Tage nach Hinterlegung der entsprechenden Urkunde bei der UN, am 22. Januar 2021, tritt der Vertrag in Kraft und wird dann für alle Staaten rechtsverbindlich, die dem Vertrag beigetreten sind.

Der Atomwaffenverbotsvertrag wurde unter dem Dach der UN verhandelt und am 7. Juli 2017 in New York von den Vertretern der teilnehmenden Staaten mit 122 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen. Die Atomwaffenstaaten haben sich daran nicht beteiligt. Die große Mehrheit der Staaten handelte in der Verantwortung für die Abschaffung der Atomwaffen, weil die Atomwaffenstaaten und ihre Verbündeten ihrer Verpflichtung nach Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages zu ernsthaften und erfolgreichen Verhandlungen zwecks Abschaffung aller Atomwaffen seit 1968 nicht nachkommen. Maßgeblich für die Annahme des Vertrages waren die katastrophalen humanitären Auswirkungen jedes Atomwaffeneinsatzes.

Der Atomwaffenverbotsvertrag stärkt das bestehende humanitäre Völkerrecht, das jeden Einsatz von Atomwaffen verbietet. Dieses Verbot gilt künftig weiterhin als Völkergewohnheitsrecht auch für diejenigen Staaten, die dem Atomwaffenverbotsvertrag nicht beitreten.

Die Präambel des Atomwaffenverbotsvertrages betont die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts, keine Waffen anzuwenden, die wahllose Schäden und unnötiges Leiden verursachen oder sonst die Menschenrechte verletzen. Jeder Atomwaffen-Einsatz wird als Verletzung des humanitären Völkerrechts bezeichnet.

Der Vertrag bekräftigt die universelle Verpflichtung, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und erfolgreich abzuschließen, die zur vollständigen atomaren Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle führen. Diese Verpflichtung hat der Internationale Gerichtshof 1996 in seinem Gutachten für die UN-Generalversammlung einstimmig hervorgehoben.

Völlig neu schafft der Atomwaffenverbotsvertrag die Verpflichtung zur Unterstützung und Hilfe für die Opfer der beiden Atomwaffenabwürfe auf Japan und der zahlreichen Atomwaffentests in den folgenden Jahrzehnten. Der Vertrag verlangt von den Mitgliedsstaaten diesen Opfern nach Kräften zu helfen und Umweltschäden zu beseitigen. Diese Regelung ist vor allem deshalb bedeutsam, weil damit das Leid und die Verwüstungen anerkannt werden, die durch den Einsatz und die Tests von Atomwaffen verursacht worden sind und die in der Zukunft drohen, wenn der gegenwärtige globale Trend zur gegenseitigen atomaren Bedrohung nicht umgekehrt werden kann.

Die fünf offiziellen Atomwaffenstaaten USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich, die gleichzeitig Veto-Staaten des UN-Sicherheitsrats sind, haben wiederholt und gemeinsam ihren Widerstand gegen den Atomwaffenverbotsvertrag erklärt. Berichten zufolge ist die US-Regierung so weit gegangen, Staaten, die den Atomwaffenverbotsvertrag ratifiziert hatten, zu drängen, die Ratifizierungsurkunden zurückzuziehen, um zu verhindern, dass der Vertrag in Kraft tritt.

Der Widerstand der fünf Atomwaffenstaaten verletzt ihre Rechtspflicht zur atomaren Abrüstung. Sie und ihre Verbündeten wären gut beraten, den Atomwaffen-verbotsvertrag als eine Stärkung der Verpflichtung zum Nichterwerb und zur Nichtverbreitung von Atomwaffen zu begrüßen. Die Völkergemeinschaft ihrerseits setzt mit dem Atomwaffenverbotsvertrag ein nachhaltiges Zeichen, die Ab-schaffung der Atomwaffen mit völkerrechtlichen Mitteln und politisch durchzusetzen. IALANA begrüßt die Ratifizierung der 50 Staaten, durch die der Vertrag in Kraft treten wird. Wir ermutigen die Regierungen anderer Staaten diesen Weg zu gehen.

Die Erklärung können Sie hier abrufen.