Dokumente zum Zeitgeschehen

»Die avisierte Novellierung des WissZeitVG bestraft insbesondere Frauen und alle, die Sorgearbeit übernehmen«

Kritik an der geplanten Reform des WissZeitVG aus Sicht der Professorinnen und Professoren, 19.3.2023

Am 17.03.23 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Eckpunkte eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Wissenschaftszeit­vertragsgesetzes (WissZeitVG) publik gemacht. Als Professorinnen und Professoren mit Festanstellung bzw. im tenure track protestieren wir gegen die geplante Novellierung. Wir erklären uns solidarisch mit den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu über zwei Dritteln auf befristeten Stellen tätig sind. Denn ihre jetzt schon kaum mehr zumutbaren Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen drohen sich noch weiter zu verschlechtern.

Bei den vorgelegten Eckpunkten handelt es sich allem Anschein nach nicht um solche für eine juristische Novellierung, sondern für eine politische Uminterpretation zentraler Begriffe, v.a. „Qualifizierung”. An für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entscheidenden Stellen bleibt das Papier vage oder ist widersprüchlich. Klar ist: Der Vorschlag aus dem Hause von Bundesministerin Stark-Watzinger plant eine Verschlimmbesserung der bisherigen Situation durch noch niedrigere Befristungshöchstgrenzen für Post-Docs. Gleichzeitig speist er Promovierende bei den Mindest­vertragslaufzeiten von zweimal 3 Jahren nur mit einer unverbindlichen Soll-Regelung ab. Der Hinweis auf übertragbare Zeiten aus der Predoc-Phase oder aufgrund von Familienzeiten geht ins Leere, da diese schon nach jetziger Lage gelten. Der Entwurf adressiert ferner nicht die zentrale Reform, die das deutsche Hochschulsystem dringend bräuchte, um wieder wettbewerbsfähig werden zu können: nach einer erfolgreichen Qualifizierungsphase (inhaltlich zu definieren) eine bessere Aussicht auf Festanstellung nach dem Leistungsprinzip (auch inhaltlich zu definieren), und zwar auch unterhalb der Ebene der Professur. Was die USA, die Niederlande, Frankreich, Dänemark oder UK seit Jahrzehnten schaffen, soll hierzulande nicht möglich sein? Und das, obwohl genau dies auch die Länder sind, an denen sich die Politik hinsichtlich der Forschungsstandards oft orientiert?

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