Presseerklärung des Bundesverbandes Trans e.v. zur Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes, 12.4.2024
Dazu erklärt Kalle Hümpfner, Leitung der gesellschaftspolitischen Arbeit beim Bundesverband Trans*: “Die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes ist eine Kernforderung unseres Verbands, für die wir uns seit der Gründung eingesetzt haben. Dass die Änderung des Geschlechtseintrags in Zukunft allein durch Selbstauskunft möglich sein soll, ist ein Meilenstein für die Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt als gleichwertig. Nach mehr als 40 Jahren wird das sogenannte Transsexuellengesetz endlich abgeschafft. Zum ersten Mal wurde die Gesetzgebung für die Rechte von trans* und nicht-binären Personen aktiv, ohne dass das Bundesverfassungsgericht dies zuvor angemahnt hat. Das muss positiv anerkannt werden.”
“Das Selbstbestimmungsgesetz, wie es heute verabschiedet wurde, ist das Produkt einer politischen Aushandlung. Es verwirklicht geschlechtliche Selbstbestimmung bei der Änderung des Geschlechtseintrags, bleibt in einzelnen Punkten jedoch hinter menschenrechtlichen Standards zurück. Vor allem mögliche Nachwirkungen der begleitenden gesellschaftlichen Debatte, in der wiederholt trans*feindliche Narrative befeuert wurden, stimmen uns besorgt”, so Kalle Hümpfner weiter.
Dass Personenstandsänderungen kurz vor einem Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht anerkannt werden, sind wie auch der umstrittene Hausrechtsparagraf als Regelungen weiterhin enthalten. Beide Paragrafen sind Symbol der trans*feindlichen Desinformationskampagnen, die seit der Veröffentlichung der Eckpunkte im Sommer 2022 geführt wurden. Diese haben besonders trans*feminine und trans*weibliche Personen als Gefahr dargestellt und mit diskriminierenden Vorstellungen in Verbindung gebracht.
Die vollständige Presseerklärung finden Sie hier.