Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2023, 15.4.2024
Mit diesem gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) erstellten Bericht legt der Expertenrat für Klimafragen seine Prüfung der am 15. März 2024 durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Berechnung der Treibhausgasemissionen Deutschlands im Jahr 2023 vor. In Summe hat die Prüfung ergeben, dass das Umweltbundesamt bei der Berechnung der Emissionen des Jahres 2023 zu keinen anderen Ergebnissen hätte kommen müssen, aber können. Er weist auf die erneut erhebliche Unsicherheit der Emissionsdaten für die Sektoren hin, die sich aufgrund des frühen Berechnungszeitpunktes ergibt. In Summe sind die THGEmissionen im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 76 Mt CO2-Äq. und somit rund 10 % von 750 auf 674 Mt CO2- Äq. gesunken. In seiner Prüfung auf Ebene der Sektoren bestätigt der Expertenrat, dass der Verkehrssektor die im Bundes-Klimaschutzgesetz zulässige Jahresemissionsmenge um 12,8 Mt CO2-Äq. überschritten hat. Beim Gebäudesektor, der laut Umweltbundesamt den Zielwert für das Jahr 2023 um 1,2 Mt CO2-Äq. überschritten hat, ergab die Prüfung, dass eine Erreichung des entsprechenden Zielwerts etwa ebenso wahrscheinlich ist wie eine Nichterreichung. Zudem führt das verwendete Schätzverfahren für die Frühschätzung der Energiebilanz in diesem Sektor zu einer besonderen Unschärfe bei der Punktwertschätzung. Diese Unschärfe ist weit größer als die im Jahr 2023 festgestellte Überschreitung. Der Expertenrat kann insofern die festgestellte knappe Überschreitung für den Gebäudesektor weder bestätigen noch verwerfen. Nach geltender Gesetzeslage müssen die für die Sektoren Verkehr und Gebäude zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten Sofortprogramme vorlegen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt dies trotz der unsicheren Datenlage auch für den Gebäudesektor.
Den kompletten Bericht finden Sie hier.