Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen, 21.5.2024
Ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit: Am 20. Mai 2024 entschied der Londoner High Court, dass Julian Assange gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung gehen darf. Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt diese Entscheidung. Sie gibt dem inhaftierten WikiLeaks-Gründer und seinem Anwaltsteam eine letzte Chance, seine Auslieferung zu stoppen. Assange ist in den USA wegen Spionage angeklagt. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Ein Termin für die Berufung steht noch nicht fest.
Assange kann aus zwei Gründen Berufung einlegen: Sie beziehen sich auf die Frage, ob er sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könnte, sowie auf die Tatsache, dass Assange als Australier nicht den im ersten Zusatzartikel zur Verfassung der USA festgeschriebenen Schutz seiner Grundrechte genießen würde. Aufgrund der möglicherweise drohenden Todesstrafe in Berufung zu gehen, ließ das Gericht jedoch nicht zu. Die US-Regierung hatte dem Gericht versichert, dass es dazu nicht kommen werde. Assanges Anwaltsteam hatte im Februar sechs weitere Berufungsgründe vorgebracht, die jedoch bei der letzten Verhandlung im März abgewiesen wurden.
Gericht muss sich Kernfragen zur Meinungs- und Pressefreiheit widmen
„Die Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein in Julian Assanges Rechtsstreit“, sagt RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus. „Es geht hier um Fragen, die direkt mit dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit zusammenhängen. Wir fordern das Vereinigte Königreich dringend auf, im Interesse des Journalismus und der Pressefreiheit zu handeln und Assanges Auslieferung zu verhindern.“
Im April sicherte die US-Regierung schriftlich zu, dass Assange die Rechte und den Schutz des ersten Verfassungszusatzes „geltend machen und sich darauf berufen“ dürfe, merkte jedoch an, dass dies letztlich von einem US-Gericht zu entscheiden sei. Das Anwaltsteam von Assange bezeichnete diese Zusicherungen als „völlig unzureichend“, da die US-Staatsanwaltschaft nicht ausdrücklich zugesagt habe, dass ihm dieser Schutz gewährt werde.
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