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»Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn war rechtswidrig«

Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht, 6.2.2025

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben.

Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das Kammergericht ihre Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh).

Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. 

Die vollständige Pressemitteilung finden sie hier.