Dokumente zum Zeitgeschehen

»Die Regierung muss mehr gegen hohe Nitratwerte im Wasser unternehmen«

Gerichtsurteil (AZ BVerwG 10 C 1.25), 8.10.2025

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist verpflichtet, ein den Vorschriften der Düngeverordnung anschließend zugrunde zu legendes nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, begehrte vor dem Oberverwaltungsgericht eine Änderung des düngungsbezogenen Teils des Nationalen Aktionsprogrammes mit dem Ziel, zu gewährleisten, einen Grenzwert von 50 mg/l Nitrat an allen deutschen Grundwassermessstellen und bestimmte Werte an Messstellen deutscher Oberflächengewässer einzuhalten.

Die Pressemitteilung mit Link zum vollständigen Urteil finden Sie hier.