Dokumente zum Zeitgeschehen

»Die Solidargemeinschaft darf nicht aus Work-Life-Balance Gründen in Anspruch genommen werden«

Antrag des MIT-Bundesverbandes an den 38. CDU-Bundesparteitag, 19.1.2026

Die CDU Deutschlands fordert eine Reform der Teilzeit-Regelungen. Der Rechtsanspruch auf (Brücken-)Teilzeit soll zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten. Besondere Gründe können beispielsweise die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder eine berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung sein. Nicht besonders begründete Teilzeit kann weiterhin einvernehmlich zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden – jedoch ohne gesetzlichen Rückkehranspruch in Vollzeit.

Für den Bezug ergänzender und aufstockender Sozialleistungen (Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld) soll ein grundsätzlicher Vollzeit-Vorbehalt gelten. Die Kombination von Teilzeit und Sozialleistungen wird nur bei Vorliegen besonderer Gründe möglich sein Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren.

Mit 40,1 Prozent hat die Teilzeitquote in Deutschland einen neuen Rekordwert erreicht. Gleichzeitig herrscht in der gesamten Wirtschaft Fachkräftemangel. Das Ausschöpfen des inländischen Potenzials auch bei Teilzeitbeschäftigten ist daher dringend geboten.

Den vollständigen Antrag finden Sie hier.