Dokumente zum Zeitgeschehen

»Es ist wichtig, dass Behörden die Existenz von Rassismus in ihren Institutionen anerkennen und sich klar dagegen positionieren«

Abschlussbericht der InRa-Studie »Institutionen und Rassismus«, 13.2.2026

Behörden unterscheiden sich nicht von anderen Teilen der Gesellschaft. So kann es zwischen dem Personal im alltäglichen Umgang zu Ereignissen kommen, die unter eine der vielfältigen Ausdrucksformen von Rassismus fallen.

Das Thema Rassismus erlangt im Besonderen bei Institutionen eine Bedeutung, die häufig mit Personen zu tun haben, die sich aufgrund individueller oder gesellschaftlicher Gegebenheiten in einer Situation der strukturellen Abhängigkeit befinden (exemplarisch: Schulen, Ausländerbehörden, Jobcenter). Diskriminierend wirken können insofern das Verhalten einzelner Verantwortlicher, aber auch der Gesetzesinhalt bzw. dessen Anwendung im Einzelfall. Eine weitere Facette sind Antragsformulare und behördeninterne Verwaltungsvorschriften. Auch hier können damit individuelle und strukturelle Benachteiligungen relevant werden. 

Gerichte und außergerichtliche Beschwerdemechanismen ergänzen sich bei der Reaktion auf Rassismus mit ihren ganz eigenen Vor- und Nachteilen. Damit Betroffene auch auf Beschwerdemechanismen zurückgreifen können, sind eine flächendeckende Beratungsstruktur mit Antidiskriminierungsstellen und eine angemessene Finanz- und Personalausstattung entscheidend. 

Problematisch erscheint allerdings die derzeitige Unübersichtlichkeit der zahlreichen Beschwerdestellen und die mitunter unklare Zuständigkeitsabgrenzung. Problematisch erscheint allerdings die derzeitige Unübersichtlichkeit der zahlreichen Beschwerdestellen und die mitunter unklare Zuständigkeitsabgrenzung. Zwischen den verschiedenen Instrumenten nachgelagerter Kontrolle geht es aber nicht um ein Entwederoder, sondern um ein synergetisches und professionelles Zusammenwirken.

Die vollständige Studie finden Sie hier.