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»Gerade im Vorfeld von Wahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass gezielt Falschinformationen verbreitet werden, um die öffentliche Meinungsbildung und Wahlentscheidungen zu beeinflussen«

Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) im Vorfeld der Landtagswahlen, 14.8.2026

Gerade im Vorfeld von Wahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass gezielt Falschinformationen verbreitet werden, um die öffentliche Meinungsbildung und Wahlentscheidungen zu beeinflussen. Umso wichtiger sind Informationen aus belastbaren Quellen. Die IFK ermutigt Wählerinnen und Wähler, die Gesetze zu nutzen, die ihnen solche Quellen erschließen: 

Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze, das Umweltinformationsgesetz sowie das Verbraucherinformationsgesetz ermöglichen den Zugang zu Informationen. Bürgerinnen und Bürger können beispielsweise Berichte, Gutachten, Verträge oder andere Unterlagen anfordern, um staatliches Handeln nachzuvollziehen und die Arbeit von Landesregierungen und -behörden in der zurückliegenden Wahlperiode zu bewerten. So lässt sich etwa überprüfen, wie öffentliche Mittel eingesetzt oder welche Projekte umgesetzt worden sind. Die gewonnenen Informationen stammen unmittelbar von den zuständigen Behörden und ermöglichen damit einen unverfälschten Einblick in staatliches Handeln. Sie können dazu beitragen, politische Aussagen einzuordnen, gezielte Fragen an Kandidatinnen und Kandidaten zu stellen und sich fundiert an öffentlichen Debatten zu beteiligen.

Den gesamten Text finden Sie hier. Und hier noch eine zweite Entschließung der IFK.