Ausgabe Dezember 1998

Kosovo: Not kennt kein Gebot?

Die Axt an der westlichen Werteordnung

Die Rechtsgrundlage der westlichen Interventionsentscheidung im Kosovo-Konflikt erläuterte der Jurist Klaus Kinkel dem Deutschen Bundestag in seiner letzten Rede als Außenminister so: „Die NATO, also 16 demokratische Länder mit rechtsstaatlichen Traditionen, die sich in ihrer rechtsstaatlichen Tradition nun wirklich messen lassen können,“ habe gewissenhaft geprüft und ein militärisches Eingreifen als gerechtfertigt befunden. Demokratisch? Rechtsstaatlich?

Was taugt das Postulat des demokratischen Europa, wenn der urdemokratische Grundsatz der gleichen Rechte und der gleichen Pflichten nur in die innerstaatlichen Verfassungen Eingang findet, nicht aber gleichermaßen auch in die internationalen Beziehungen? Soll ein Staat, der das Recht bricht, durch Zwang von außen zur Ordnung gerufen werden, muß es eine Ordnung sein, die alle Staaten in gleicher Weise bindet. Die Charta und die Konventionen der Vereinten Nationen konstituieren eine solche Ordnung. Oder die Dokumente der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, nicht aber Bündnisverträge oder Gremienbeschlüsse militärischer Bündnisse. Ein Bündnis kann niemanden verpflichten, außer seine Mitglieder. Im Außenverhältnis gegenüber Dritten ist es Partei.

Dezember 1998

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