Das Urteil war keine Überraschung mehr. Kurz vor Weihnachten vergangenen Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht das Zuwanderungsgesetz. Die Mehrheit der Karlsruher Verfassungsrichter kam zu der Auffassung, das rot-grüne Zuwanderungsgesetz sei verfassungswidrig zu Stande gekommen und damit nichtig. Die Bundesratsmehrheit war keine. Kaum war das Urteil verkündet, ging der alte Schlagabtausch weiter. Um Inhalte geht es bei dem Streit um das Zuwanderungsgesetz schon lange nicht mehr. Vielmehr drehte sich alles um programmatische Deutungshoheit, die Inszenierung von Politik und allem voran die Demonstration von Macht. Vor allem aber haben die Parteien selten deutlicher als bei der Diskussion über die Zuwanderung und deren gesetzliche Regelung demonstriert, dass die föderale Ordnung des Landes völlig aus den Fugen geraten, der Bundesrat eine Fehlkonstruktion ist.
Ein Ende dieses Schlagabtausches ist nicht absehbar. Es lässt sich leicht vorhersagen, dass auch in diesem Jahr ein Einwanderungs- oder Zuwanderungsbegrenzungsgesetz nicht verabschiedet werden wird. Nichts geht mehr im bundesdeutschen Föderalismus. Wie schon im Bundestagswahlkampf wird nun auch im Landtagswahlkampf in Niedersachsen und Hessen das Zuwanderungsgesetz auf dem Altar parteipolitischer Machtspiele geopfert werden. Selbst nach dem Urnengang am 2. Februar wird sich wenig bewegen, schließlich wählt Bayern im Herbst einen neuen Landtag.