Ausgabe Dezember 2015

Sexarbeit: Der verfehlte Schutz

Manuela Schwesig hat sich viel vorgenommen: Ihr Familienministerium will ein Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) auf den Weg bringen, das eine ganze Reihe von Zielen gleichzeitig erreichen soll. Nicht nur will der nun vorliegende Entwurf Menschenhandel und Zwangsprostitution wirksam bekämpfen, auch die Selbstbestimmung von Prostituierten soll gestärkt und ihre Arbeitsbedingungen sollen verbessert werden. Dazu schlägt das Ministerium diverse Maßnahmen vor: Künftig würden Prostituierte demnach einer Meldepflicht unterliegen und wären zu behördlichen und ärztlichen Beratungen verpflichtet. Für die Freier wiederum soll das Kondom obligatorisch werden. Die Bordelle schließlich würden einer Erlaubnispflicht unterworfen und hätten Mindeststandards einzuhalten. Statt jedoch Schutz zu garantieren, droht der Entwurf ein diskriminierendes Sonderrecht zu etablieren. Nicht zum ersten Mal würde damit ein Gesetzentwurf zur Sexarbeit hinter seinen eigenen Ansprüchen zurückbleiben.

Überfällige Rechtssicherheit

Denn schon 2002 hatte sich die damalige rot-grüne Bundesregierung mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) an einer revolutionären Neuerung versucht: Sexarbeit sollte vom Vorwurf der Sittenwidrigkeit befreit und legalisiert werden. Dann aber verlor Rot-Grün bei Landtagswahlen die Bundesratsmehrheit und konnte im Bundestag nur wenige Regelungen beschließen.

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