Gewalt, Nötigung und das gesunde Rechtsempfinden
Die bürgerlichen Sensorien sind fein: Im Juli 1990 meldete sich das Bundesverfassungsgericht mit einer der seltenen Vier-zu-VierEntscheidungen wieder zu Wort, diesmal zu den Demonstrationen am Frankfurter Flughafen im November 1981 wegen der damals geplanten neuen "Startbahn West". Lange hatten wir über Strafverfahren wegen Demonstrationen nichts mehr gehört. Die Aufregung der 80er Jahre schien sich gelegt zu haben.
Spätestens seit dem Zusammenbruch des Ostblocks, so konnte man meinen, hätten Land, Leute und Gerichte andere Sorgen, als Demonstranten gegen amerikanische Raketen und neue Flugplatzstartbahnen zu verfolgen. Verglichen mit den Demonstrationen gegen die Notstandsgesetze der 50er Jahre, verglichen mit denen der Studentenrevolte der 60er Jahre, den Baader-Meinhof-Jahren, hatten sich die Proteste der 80er Jahre gegen Nachrüstung, amerikanische imperialistische MittelamerikaPolitik, umweltzerstörerische und arbeitslos machende Industrie, ohnehin schon fast wie artige Pflichtübungen dafür ausgenommen, daß unsere Demokratiedarstellung noch glaubhaft erscheine.