Ausgabe August 1991

Mit offenem Visier

Schon lange rebellieren einflußreiche Hierarchen, Programmacher und forsche Jungredakteure auch in den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten gegen das ihnen vom Staatsvertrag applizierte Korsett des B i l d u n g s a u f t r a g s. Staatsfern sollte nach der Erfahrung seiner propagandistischen Nutzung im Unterhaltungskostüm durch die Nationalsozialisten, ein jegliches Massenmedium sein und nicht kommerziell. Information und Belehrung heißen die beiden Elemente, die gleichberechtigt neben die Unterhaltung treten sollten, und um die dazu notwendige Unabhängigkeit (politisch und wirtschaftlich) zu sichern, wurde das System der Gebührenfinanzierung eingeführt. Faktisch sind, seit der Einführung des zweiten Programms und vollends mit dem Auftauchen der privaten Konkurrenz und der sie legitimierenden juristischen Konstruktion des d u a l e n S y s t e m s, d.h. des gesetzlich geregelten Nebeneinanders von privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern, kommerzielle Kriterien bei der Programmgestaltung längst überall ausschlaggebend. Aus der Koexistenz ist ein harter Verdrängungswettkampf geworden.

August 1991

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