Zur Situation ostdeutscher Frauen
I. Historische Errungenschaften - mit Defiziten
"Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe." Dieser Anspruch war in der Verfassung der ehemaligen DDR formuliert (Artikel 20, Absatz 2). Er war Ausdruck des Bemühens um die Überwindung des historischen Erbes in der Geschlechterfrage, war besonders auf die berufliche Förderung und Qualifizierung der Frauen gerichtet und mündete in zahlreiche Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches der DDR. Der Frauenanteil in der früheren DDR lag etwas über der Hälfte der Bevölkerung (52,1%), und Frauen stellten etwas weniger als die Hälfte der Erwerbstätigen (48,9%) (Stand 1989). Trotz des rückläufigen Frauenanteils an der Gesamtbevölkerung hatte ihr Beschäftigtenanteil kontinuierlich über die Jahre hinweg zugenommen und 1989 mit einem Anteil von 91,3% der Frauen im arbeitsfähigen Alter eine obere Grenze erreicht.