Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Russischen Föderation zur stufenweisen Wiederherstellung der Staatlichkeit der Rußlanddeutschen vom 23. April 1992 (Wortlaut)
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern und Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen, Dr. Horst Waffenschmidt, und der Minderheitenminister der Russischen Föderation, Valerij A. Tischkow, haben am 23. April 1992 in Bonn folgendes „Protokoll über die Zusammenarbeit bei der stufenweisen Wiederherstellung der Staatlichkeit der Rußlanddeutschen" paraphiert:
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Russischen Föderation -
Ausgehend von der Absicht der russischen Seite, die die deutsche Seite nachhaltig begrüßt, in Ausführung des Gesetzes der Russischen Föderation über die Rehabilitierung der repressierten Völker vom 26. April 1991 und des Dekrets des Präsidenten der Russischen Föderation über Sofortmaßnahmen zur Rehabilitierung der Rußlanddeutschen vom 21. Februar 1992, die Republik der Deutschen in den traditionellen Siedlungsgebieten ihrer Vorfahren an der Wolga stufenweise wiederherzustellen, ohne dabei die Belange der in dieser Region ansässigen Bevölkerung zu schmälern,
gestützt auf die Gemeinsame deutsch-russische Erklärung vom 21. November 1991, die Möglichkeiten für eine umfassende Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten eröffnet,
geleitet von dem Ziel, möglichst vielen Rußlanddeutschen und ihren Nachkommen ihre Heimat zu erhalten und ihnen - unbeschadet ihres Rechts auf Ausreise - wieder die Möglichkeit zu geben, ihre eigene nationale Identität in Kultur, Sprache und Religion in Rußland zu entfalten,
in der Überzeugung, daß die wiederbegründete Republik der Wolgadeutschen das kulturelle und geistige Zentrum für alle Deutschen, die im Hoheitsgebiet der Staaten leben, die zur ehemaligen UdSSR gehörten, darstellen und für sie der überzeugende Beweis der vollständigen politischen Rehabilitation sein wird, unabhängig davon, ob sie beschließen, in dieses Gebiet umzusiedeln, oder ob sie in ihren jetzigen Wohngebieten ansässig bleiben wollen,
in Berücksichtigung der tatsächlichen Lage, die eine Wiedererrichtung der Republik der Wolgadeutschen nur stufenweise und unter Wahrung der Belange der jetzt dort ansässigen Bevölkerung ermöglicht,
im Bewußtsein, daß die Rußlanddeutschen eine bedeutsame Funktion bei der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation erfüllen
Artikel 1
(1) Die Regierung der Russischen Föderation bekräftigt ihre Absicht, stufenweise die Republik der Wolgadeutschen in den traditionellen Siedlungsgebieten ihrer Vorfahren an der Wolga wiederzuerrichten, ohne daß die Belange der jetzt dort ansässigen Bevölkerung geschmälert werden. Beide Seiten werden dies nach Kräften fördern mit dem Ziel, die Verwirklichung der nationalen und kulturellen Identität der Rußlanddeutschen zu gewährleisten. Die russische Seite wird im Rahmen der Verfassung der Russischen Föderation bereits 1992 Möglichkeiten für eine wirksame Unterstützung des Prozesses der Wiedererrichtung der Republik der Wolgadeutschen bieten und dabei die Wahrung aller Rechte der Bevölkerung garantieren, die gegenwärtig in dem Gebiet, in dem die Republik der Wolgadeutschen wiedererrichtet werden soll, ansässig ist.
Beide Seiten setzen sich zum Ziel, die Festigung des Einvernehmens zwischen den nationalen und ethnischen Gruppen in dieser Region maximal zu unterstützen.
(2) Im Einklang mit dem in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verbürgten Recht auf Freizügigkeit steht der Zuzug in die zu schaffende Republik allen Deutschen offen, die im Hoheitsgebiet der Staaten, die zur ehemaligen UdSSR gehörten, leben oder gelebt haben. [...]
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