Vorgezogener Nachruf auf die freiheitliche demokratische Grundordnung
Was wird bleiben vom Verfassungsschutz und seinem Eintreten für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, seit mit dem Fall der Mauer die alte Schlachtordnung gründlich durcheinander geraten ist? Eine Bundesprüfanstalt für Extremisten, die demnächst ostdeutsche Filialen eröffnet und sich "einseitig" auf den Kampf gegen Neonazis verlegt: Oder ein für alle Beteiligten quälend lange aufgeschobener Abwicklungsfall im Westen, für den sich niemand zuständig fühlt, weil kaum jemand mehr "Verfassungsschutz" im herkömmlichen Stil betreiben mag, doch alle die Verfassung irgendwie glauben schützen zu müssen? Die Rede vom Verfassungsschutz gerät leicht zur Skandalchronik.
Doch was sind solche Geschichten gegen die geräuschlose Routine vieler Jahre? Der ganz gewöhnliche Skandal des Verfassungsschutzes liegt in der tadellosen Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. Als 1948/49 der Parlamentarische Rat zu Bonn am Rhein das Grundgesetz beriet, trieb die Konfrontation der Großmächte USA und UdSSR mit der Berlin-Blockade einem ersten Höhepunkt zu. In jenen Tagen erschien vielen die Lebensdauer und Stabilität eines westdeutschen Teilstaates ungewiß.