Das britische Beispiel
"Wir brauchen ein Antidiskriminierungsgesetz!" - Wer in Deutschland 1992 diese Forderung äußert, erntet zumeist verständnislos fragende Blicke. Daß es eine Diskriminierung und Benachteiligung der sogenannten "AusländerInnen" in Deutschland gibt, aber steht außer Zweifel. Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit werden in Deutschland nicht nur wichtige politische Rechte vorenthalten, sie sind nicht "nur" in über 2300 BKAmtlich registrierten Fällen 1991 Opfer strafrechtlich relevanter Attacken gewesen 1), sie sind - das wird öffentlich kaum problematisiert - auch im Zugang zu Bildung, Arbeitsplätzen oder Wohnungen deutlich benachteiligt 2). Durch ein gesetzliches Verbot könnte versucht werden, Diskriminierung zu bestrafen und AusländerInnen vor Angriffen und Benachteiligungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt, im Betrieb, Bildungswesen, dem Dienstleistungsbereich zu schützen 3).
Neben Toleranzappellen und aufklärerischen Bemühungen zum Abbau von Vorurteilen wäre dies ein handfesterer Versuch zur Herstellung von Gleichberechtigung, ohne die eine multikulturelle Gesellschaft kaum denkbar ist 4). Häufig angeführtes Beispiel für eine solche Politik ist in Deutschland und auf europäischer Ebene Großbritannien 5).