Das Welthandelsabkommen GATT ist seit einigen Jahren in einer Krise, die, je länger sie andauert, desto unlösbarer erscheint. Der Abschluß der achten Verhandlungsrunde - der sogenannten Uruguay-Runde - ist seit nahezu zwei Jahren überfällig; er wird vor allem von den Interessenkonflikten zwischen der EG und den USA blockiert. Die Entwicklungsländer sind in eine Zuschauerrolle verbannt worden, und trotz des weltweiten Aufsehens, das die UNCED-Konferenz im Juni dieses Jahres erzielt hat, hat sich der Schwerpunkt der laufenden GATT-Verhandlungen keineswegs in Richtung auf die Umsetzung einer ökologisch verträglichen Welthandelsordnung verlagert. Der folgende Beitrag skizziert einige Punkte, die auf dem Weg zu einer solchen Welthandelsordnung zu berücksichtigen wären. Die Ausführungen sind im wesentlichen das Ergebnis einer Studie, die von der Projektstelle UNCED in Auftrag gegeben wurde *).
1. Produktstandards für Importgüter
Ökologisch motivierte Produktstandards beziehen sich auf die Beschaffenheit von Gütern (nicht deren Herstellungsweise) und werden eingesetzt, um die sozialen Kosten ihres Verbrauchs zu reduzieren. Sollen solche Standards effektiv sein, so dürfen sie nicht nur für einheimische, sondern müssen auch für importierte Produkte gelten.