Out of area zwischen Bonn, Karlsruhe und New York (Streitgespräch)
"Ein schneidiges Verfahren", so der Gerichtspräsident Roman Herzog, hatte die Bundesregierung gefunden, um das Bundesverfassungsgericht in die Auseinandersetzung um deutsche Out-of-areaEinsätze hineinzuziehen - in der Hoffnung auf ein höchstrichterliches Plazet, womit nach Regierungsverständnis die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung entfiele: Das Kabinett beschloß gegen die Stimmen der FDP-Minister, die deutschen AWACS-Soldaten bei der UN-getragenen militärischen Durchsetzung des Flugverbots über Bosnien nicht abzuziehen; dagegen klagte die sich antragsgemäß in ihren Rechten verletzt fühlende FDP-Bundestagsfraktion. Mit dieser Strategie landeten jene, die den bisherigen restriktiven Konsens in Sachen Bundeswehreinsätze mit allen Mitteln aushebeln wollen, zumindest einen Teilerfolg. Am 8. April 1993 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, eine einstweilige Anordnung gegen den Beschluß des Bundeskabinetts zu erlassen, wie dies die FDP (und in einem gesonderten Antrag die SPD) verlangt hatte: für den Fall deutscher Nichtteilnahme entstünde der Bundesrepublik schwerer außenpolitischer Schaden.