Die im Frühjahr 1993 begonnenen Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und vier Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) Österreich Schweden, Finnland und Norwegen sind Mitte März 1994 abgeschlossen worden. Das Ergebnis wird in den nächsten Monaten dem Europäischen Parlament sowie den Parlamenten der Beitrittsländer zur Zustimmung vorgelegt werden. In allen vier Ländern wird es darüber hinaus eine Volksabstimmung geben. Bei einem - noch keinesfalls gesicherten positiven Ausgang kann die Europäische Union ab 1. Januar 1995 um die vier Länder auf künftig 16 Mitglieder erweitert werden.
Dieser Beitritt bedeutet zugleich das faktische Ende der EFTA, in der dann noch Island, die Schweiz und Liechtenstein verbleiben. Ihre auch formelle Auflösung dürfte nur noch eine Sache von Monaten sein. Nach dem Zerfall des osteuropäischen "Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe" (RGW) ist dann auch eine der beiden westeuropäischen Wirtschaftsorganisationen verschwunden.
Die Europäische Union - dieser Name wurde durch den Vertrag von Maastricht für die bisherige Europäische Gemeinschaft (EG) eingeführt - ist als einzige wirtschaftspolitische Gestaltungskraft Europas übriggeblieben.