Ausgabe April 1994

Gemeinschafskunde

Die Europäische Union zwischen Schadensaufnahme und Rekonstruktion

Mit zehnmonatiger Verspätung ist am 1. November 1993 der Maastrichter Vertrag in Kraft getreten. Ein starker Impuls in Richtung verstärkter (west)europäischer Gemeinsamkeit geht von dem Vertragswerk jedoch nicht mehr aus - es wurde in den nationalen Auseinandersetzungen um die Ratifizierung kleingearbeitet. Die politische Dynamik reichte gerade noch zur schnellen Namensänderung („Europäische Union") und zur Festlegung der Sitze neuer Einrichtungen und Dienststellen der EU. Ohne die Aufbruchstimmung, die den Integrationszyklus von Mitte der 80er bis Anfang der 90er Jahre begleitet hat, werden die nächsten beiden Jahre bis zur ersten Überprüfungskonferenz 1996 von einem zähen Ringen um die Interpretation und die Modalitäten der Umsetzung des Vertrags geprägt sein. Die Rahmenbedingungen dafür scheinen günstig, da die EU die Tiefpunkte des Ratifizierungsprozesses überwunden hat. Die GATT-Verhandlungen konnten abgeschlossen werden, die Beschlüsse des Europäischen Rates von Edinburgh sichern die Finanzierung der Union bis 1997, mit der Einrichtung des Währungsinstituts konnte trotz anhaltender Suspendierung des EWS der nächste Schritt in Richtung Währungsunion gegangen werden, das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum trat am 1.

April 1994

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