Funktion und Reformbedarf des Weltsicherheitsrats
1. Die Zusammensetzung des Sicherheitsrats
In der aktuellen außenpolitischen Diskussion spielen Wunsch und Möglichkeit, für die Bundesrepublik einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu erhalten, verständlicherweise eine bedeutende Rolle. Die Vereinigten Staaten haben im Frühjahr 1994 offiziell den Antrag gestellt, Deutschland und Japan in den Sicherheitsrat aufzunehmen. Tokio hofft seit langem, daß das fünfzigjährige Jubiläum der Vereinten Nationen auch den Anlaß abgibt, die Zusammensetzung des Sicherheitsrates zu ändern; Bonn hat nach anfänglichem Zieren ebenfalls sein aktives Interesse bekundet.
Die Gründe sind klar und einleuchtend. Mit den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion (Rußland), China, Großbritannien und Frankreich spiegelt die Zusammensetzung des Kreises der Ständigen Mitglieder mit dem Privileg des Veto die Machtfigur der Weltpolitik wider, die 1945 bestand und seitdem längst vergangen ist. Deutschland und Japan sind zwar keine militärischen, wohl aber wirtschaftliche Großmächte, deren Mitarbeit für die Vereinten Nationen unerläßlich ist. Vor allem Japan kann für sich beanspruchen, England und Frankreich an ökonomisch-politischer Bedeutung weit zu übertreffen.