Ausgabe August 1995

Ein schneller Eingreifverband für Bosnien

Beschluß des Bundestages vom 30. Juni 1995 über eine deutsche Beteiligung an Maßnahmen zum Schutz des schnellen Einsatzverbandes im früheren Jugoslawien (Wortlaut)

Am 26. Juni 1995 entschied das Bundeskabinett, die von Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden gestellte Rapid Reaction Force in Bosnien-Herzegowina (vgl. S.1013 ff.) durch einen deutschen militärischen Beitrag zu unterstützen und leitete dem Parlament einen entsprechenden Antrag zu. Der Bundestag beschloß am 30. Juni 1995 mit 386 gegen 258 Stimmen bei elf Enthaltungen eine „Deutsche Beteiligung an den Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung des schnellen Einsatzverbands im früheren Jugoslawien einschließlich der Unterstützung eines eventuellen Abzugs der VN-Friedenstruppen“ (vgl. auch den Beitrag von Arthur Heinrich, Bleibeschutz. Deutschlands Außenpolitik und die Angst vor der Abkoppelung, S. 917ff.). – D. Red.

Der Deutsche Bundestag stimmt dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte entsprechend dem von der Bundesregierung am 26. Juni 1995 beschlossenen deutschen Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung des schnellen Einsatzverbands zu, der den VN-Friedenstruppen im ehemaligen Jugoslawien die Erfüllung ihres Mandats ermöglichen soll. Der genannte Beitrag, ergänzt um Seestreitkräfte und weiteres Personal für internationale Hauptquartiere steht ebenfalls für eine NATO-Operation zur Unterstützung eines eventuellen Abzugs zur Verfügung.

Begründung:
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 998 vom 16. Juni 1995 die Aufstellung eines schnellen Einsatzverbands begrüßt, der den VN-Friedenstruppen im früheren Jugoslawien die Ausübung ihres Mandates ermöglichen soll. Der VN-Sicherheitsrat hat dazu die genehmigte Höchststärke für die VN-Friedenstruppen (UNPF) um 12 500 auf 57 370 Personen erhöht.

Mit dieser Entscheidung ist der Sicherheitsrat einer Empfehlung seines Generalsekretärs vom 9. Juni 1995 gefolgt und hat damit folgende Aufgaben für den schnellen Einsatzverband festgelegt:

- Notfallhilfe für isolierte oder bedrohte Einheiten der Vereinten Nationen
- Unterstützung bei der Umgruppierung von UNPROFOR-Einheiten
- Erleichterung der Bewegungsfreiheit wo erforderlich.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat gegenüber dem Sicherheitsrat zum Ausdruck gebracht, daß der schnelle Einsatzverband dem Befehlshaber der VN-Friedenstruppen in Bosnien-Herzegowina gut bewaffnete und bewegliche Truppen an die Hand gibt, mit denen er schnell auf Bedrohung von VN-Personal reagieren kann; der schnelle Einsatzverband würde damit das Risiko mindern, daß wegen zunehmender Opfer und Schikanierungen die Truppensteller und der Sicherheitsrat einen Abzug ins Auge fassen. [...]

 

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