Bild: Eine Frau vor dem Registrierungszentrum des UNHCR-Flüchtlingscamps in Adre, Tschad, 1.9.2024 (IMAGO / Martin Bertrand)
Am 14. Dezember jährt sich die Gründung des UNHCR, des Amts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, zum 75. Mal. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte die Behörde Lösungen finden für die Millionen Flüchtlinge in Europa. Es war auch die Erfahrung massiver Zurückweisung geflüchteter Jüdinnen und Juden durch viele Länder während des Nationalsozialismus und der gescheiterten Flüchtlingskonferenz von Évian 1938, die die internationale Staatengemeinschaft nach dem Holocaust dazu bewegte, 1950 das UNHCR zu gründen. 1951 folgte die Genfer Flüchtlingskonvention, mit der man sich auf allgemeinverbindliche Regeln zum Umgang mit Flüchtlingen einigte. Die Konvention regelt unter anderem, wer Flüchtling ist und dass eine Person nicht zurückgewiesen werden darf, wenn ihr damit Gefahr für Freiheit und Leben droht. Mit anderen Worten: Es entstand eine kollektive Verantwortlichkeit, die nicht erst verhandelt werden musste. Heute haben 149 Staaten die Flüchtlingskonvention und/oder das Protokoll von 1967 unterzeichnet, das die zeitliche und geografische Begrenzung der Konvention auf Ereignisse vor 1951 und nur europäische Flüchtlinge auflöste. Die Arbeit des UNHCR wurde damit global. Mit nationalen Gesetzgebungen, wie in den USA 1980 oder in Deutschland 1982, wurde die Flüchtlingskonvention in nationalem Recht verankert.
Doch dessen ungeachtet steckt der internationale Flüchtlingsschutz heute in einer tiefen Krise.