Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist ein Zwitter. Sie ist einerseits die zentrale Selbstverwaltungsorganisation des deutschen Wissenschaftsbetriebs, andererseits ist sie ein offizielles Organ der staatlichen Forschungsförderung und der größte Drittmittelgeber für die universitäre Forschung. Diese Symbiose verleiht ihren Verlautbarungen einen halbamtlichen Charakter. Jüngst hat die DFG ein Memorandum vorgelegt, das folgenden Titel trägt: "Forschungsfreiheit. Ein Plädoyer für bessere Rahmenbedingungen der Forschung in Deutschland." Daß Lobbyisten die Freiheit ihrer Klientel bedroht sehen, gehört natürlich zum Geschäft, weshalb es eigentlich keinen Grund gibt, sich näher damit zu befassen.
Aber gleich nach dem Geleitwort des DFG-Präsidenten Prof. Frühwald stößt man im grundsätzlichen Teil der Denkschrift auf bemerkenswert lakonische Formulierungen. Ich zitiere einige: "Eine wesentliche Ursache für Forschungsbehinderungen stellen Gesetze dar. Sie schränken die Forschungsfreiheit zum Teil absichtlich ein, wie zum Beispiel das Tierschutzgesetz, zum Teil aber unbeabsichtigt, jedenfalls nicht gezielt, wie zum Beispiel das Bundesnaturschutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz." (S. 2) "In jüngster Zeit entwickeln sich zunehmend neue Forschungsbehinderungen aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht." (S.