Arbeitnehmerrechte im Welthandel
Das Thema "Handel und Arbeitnehmerstandards" steht auf der Tagesordnung der ersten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Singapur im Dezember 1996. Die Regierung der USA und die Kommission der EU wollen elementare Arbeitnehmerrechte als Sozialklauseln im Vertragswerk der WTO verankern. Der Zutritt für ausländische Produzenten zum jeweiligen heimischen Markt soll von der Einhaltung international anerkannter Arbeitnehmerrechte abhängig gemacht werden: Vereinigungsfreiheit, Recht auf Kollektivverhandlungen, Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, Verbot der Kinderarbeit und der Zwangsarbeit.
Bisher hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) solche Übereinkommen im Bereich von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards ausgehandelt. Ihre Methode, mittels Konventionen auf freiwilliger Basis internationale Standards zu realisieren, wird zunehmend als nicht mehr ausreichend angesehen, da es immer weniger gelingt, den Vereinbarungen tatsächlich Geltung zu verschaffen. Zudem hat sich der Prozeß der Verabschiedung und Umsetzung von ILO-Konventionen im letzten Jahrzehnt merklich verlangsamt. Die Ratifizierungsquote ist besonders unter den exportorientierten Entwicklungsländern gering, so daß die Regelungen für einen abnehmenden Kreis von Teilnehmern am Weltmarkt gelten.