Ausgabe Juli 1996

Vergewaltigung: Sonderrecht für Ehemänner?

Beklagen kann sich die Bundesregierung nicht über ihre Opposition. Denn offenbar gehört es heutzutage zu deren politischem Stil, der Regierung die notwendigen Mehrheiten hinterherzutragen. Am 9. Mai passierte der Gesetzentwurf der CDU-CSU/FDP-Koalition zu einer Strafrechtsreform bei sexueller Gewalt mit einer Mehrheit von zwölf Stimmen den Deutschen Bundestag, bei Abwesenheit von 28 Abgeordneten der Opposition, 23 von ihnen Mitglieder der größten deutschen Oppositionspartei. Schön für die Regierung, wenn die Opposition ihr keine Arbeit macht und dafür sorgt, daß die einmal festgelegten Mehrheitsverhältnisse in dieser Republik auch gewahrt bleiben." Beschert hat uns diese Art parlamentarischer Amtshilfe eine Neuregelung der Strafrechtsbestimmungen bei sexueller Gewalt, die zeigt, daß die Koalition keineswegs ihr weiches Herz für Männer verloren hat.

Immerhin: Es gibt marginale Verbesserungen. Nach zehn Jahren Diskussion hat die Koalition beispielsweise festgestellt, daß jedes Eindringen in den Körper gegen den Willen des Opfers eine Vergewaltigung ist. Kernstück der Neuregelung aber ist, daß eine Vergewaltigung in einer Ehe von nun an genauso strafrechtlich geahndet werden soll wie die außereheliche Vergewaltigung.

Juli 1996

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