Ausgabe Dezember 1998

Kosovo: Not kennt kein Gebot?

Neun Anmerkungen zur Rolle Bonns und der NATO

1. Die Staaten der NATO haben im Kosovo-Konflikt, der seit den frühen 80er Jahren offenkundig war, die Prävention und die für sie in der UNO und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vorhandenen Möglichkeiten vernachlässigt. Als Unterdrückung, Unabhängigkeitsbestrebungen und Menschenrechtsverletzungen dramatisch eskalierten und insbesondere Europa größere Flüchtlingsströme drohten, entschlossen sie sich militärisch zu intervenieren. Dabei machte die alte Bundesregierung einen besonders schnellen Sprung von ihrer Verweigerung des (angeblich nicht gerechtfertigten) Asyls für Flüchtlinge aus dem Kosovo zu ihrer lauthals artikulierten Forderung nach militärischem Eingreifen aus humanitären Gründen.

2. Alle NATO-Staaten haben als UNO-Mitglieder völkerrechtlich verbindlich dem UNO-Sicherheitsrat das militärische Gewaltmonopol übertragen und sich zum Verzicht auf Anwendung militärischer Gewalt verpflichtet. Die von ihnen unterzeichnete UNO-Charta läßt nicht den geringsten Zweifel, daß jede Anwendung von militärischer Gewalt ohne ein eindeutiges Mandat des UNO-Sicherheitsrats völkerrechtswidrig ist.

3.

Dezember 1998

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