Ausgabe August 1999

Revolution und Republik

Die Weimarer Reichsverfassung im Rückblick

Am 31. Juli 1919 verabschiedete die Weimarer Nationalversammlung die Reichsverfassung, die am 11. August gleichen Jahres in Kraft trat und in Deutschland die parlamentarische Demokratie verankerte. Nachstehend analysiert Norman Paech die Weimarer Verfassung nebst der in ihr enthaltenen antiparlamentarischen Optionen, deren Nutzung lange vor der nationalsozialistischen Machtergreifung das Ende der Republik avisierte. - D. Red. Welchen Grund gibt es, nach fünfzig Jahren Grundgesetz auch des 80. Jahrestages einer Verfassung zu gedenken, die keine fünfzehn Jahre der Realität standgehalten hat? Ich kann mich nicht erinnern, daß es vor zehn, zwanzig oder dreißig Jahren in der Bundesrepublik Veranstaltungen zur Würdigung der Weimarer Reichsverfassung gegeben hätte. Aber vielleicht ist es die nachwirkende Enttäuschung über eine Verfassungsdebatte im frisch vereinigten Deutschland, die nichts anderes gebracht hat als die Demütigung eines Enthusiasmus, der aus Art. 146 GG das Werk einer neuen Verfassung - "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen" - in Angriff nehmen wollte, und von den Bonner Technikern schließlich in den bürokratischen Bei- und Abtritt des Art. 23 GG gezwungen wurde?

Erinnern wir uns, der Verfassungsenthusiasmus kam aus dem Osten unseres Landes, nur von einigen unverbesserlichen Optimisten des Fortschritts im Westen unterstützt.

August 1999

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