Ausgabe April 2000

Rückzahlungsforderungen an die CDU wegen Gesetzesverstößen

Entscheidung des Bundespräsidenten vom 15. Februar 2000 (Wortlaut)

41,3 Millionen Mark an staatlichen Zuwendungen muß die CDU zurückzahlen - falls die Entscheidung des Bundestagspräsidenten auch vor Gericht Bestand hat. Kaum daß Wolfgang Thierse in seiner Funktion als mittelverwaltende Behörde für das Parteiengesetz diese erste finanzielle Sanktion im Gefolge der teilweisen Enthüllung des CDU-Spendensystems am 15. Februar verkündete hatte mit dem mehrfachen Hinweis, es habe für ihn bei Auswertung der Fakten- und der Rechtslage "keinen Ermessenspielraum" gegeben -, gab die Union bekannt, sie werde unverzüglich dagegen klagen. Wir dokumentieren die Entscheidung des Bundestagspräsidenten im Wortlaut. - D. Red.

1. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften habe ich zum 15. Februar 2000 über die endgültige Festsetzung der Anteile der Parteien an der staatlichen Mitfinanzierung für 1999 auf der Grundlage ihrer Rechenschaftsberichte für 1998 sowie über den ersten Abschlag für das Jahr 2000 entschieden.

2. Für den Bundesverband der CDU werden gemäß § 19 Abs. 4 Parteiengesetz für das Jahr 1999 21.999.402,13 DM festgesetzt. Dieser Betrag liegt um 41.347.887,42 DM unter der vorläufigen Festsetzung aus dem vergangenen Jahr. Dieser Unterschiedsbetrag ist von der CDU an die Bundeskasse zurückzuführen.

3. Diese Entscheidung folgt zwingend aus den § 19 Abs.

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